Hintergrund Luftreinhalteplan Heilbronn

> Der Luftreinhalteplan der Stadt Heilbronn umfasst im Entwurf der 2. Fortschreibung als optionale Maßnahme ein streckenbezogenes Fahrverbot ab 1. Februar 2021 auf einzelnen Streckenabschnitten in der Innenstadt. Dies würde alle Fahrzeuge betreffen, die die Abgasnorm Euro 6/VI nicht erfüllen. Wird der Jahresmittelwert 2020 jedoch eingehalten, werde von Fahrverboten abgesehen, erklärte
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