Die Grabfelder für Bestattung im Leichentuch, wie sie offiziell heißen, sind nicht nur für Muslime gedacht, aber vor allem. Sie müssen deshalb Vorgaben des Islams genügen.
> Ausrichtung nach Mekka: Diese Ausrichtung der Grabstellen auf die heilige Stadt des Islams ist an den geplanten Grabfeldern in Leimen und St. Ilgen gegeben.
> Jungfräuliche Erde: An der Stelle der Grabstätte darf nicht schon einmal beerdigt worden sein. Eine Nachbestattung nach Ablauf der Ruhezeit mit Muslimen ist nicht mehr möglich – wohl aber mit Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften.
> Ewiges Ruherecht: Dieser Vorgabe wird dahingehend entsprochen, dass nach dem Ablauf der normalen 25-jährigen Ruhezeit für ein Wahlgrab die Grabstätte im Fünfjahresrhythmus verlängert werden kann. Dies soll künftig für alle Wahlgräber gelten.
> Bestattungsstein: Der in ein Tuch gehüllte Leichnam wird auf dem Grabfeld unter freiem Himmel auf einer Art steinernem Tisch aufgebahrt, um den sich die Trauergemeinde versammelt. Die rituellen Waschungen würden im Falle der Stadt Leimen in Mannheim oder Frankfurt erfolgen. Die vorhandenen Trauerhallen werden nicht genutzt. fre