Hintergrund Freimessen Atommüll

> Freimessen: Mit der Freigabe werden vormals als radioaktiv eingestufte Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen. Beim Vorgang des "Freimessens" wird die Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach Paragraf 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht. Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht. In Baden-Württemberg ist das übliche Überwachungsprogramm aufgrund einer zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag entwickelten Handlungsanleitung deutlich verschärft worden, um einen weitestgehenden Schutz vor Missbrauch für alle theoretisch vorstellbaren Fälle sicherzustellen. Beim Abriss eines AKW können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben werden. Weitere Informationen zum Freigabeverfahren unter www.um.baden-wuerttemberg.de (rnz)

18.02.2018 UPDATE: 18.02.2018 06:00 Uhr 28 Sekunden

Der Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim, hier das geflutete Reaktorbecken mit Arbeitsbrücken - wird derzeit zurückgebaut. Ein Teil des freigemessenen Bauschutts wird auf Deponien in Schwieberdingen und in Vaihingen/Enz gebracht. Foto: EnBW

Freimessen: Mit der Freigabe werden vormals als radioaktiv eingestufte Abfälle aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen. Beim Vorgang des "Freimessens" wird die Radioaktivität von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, kann nach Paragraf 29 Bundesstrahlenschutzverordnung freigegeben werden. Mit der Freigabe unterliegt das Material nicht mehr der strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sondern nur noch dem Abfallrecht. Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht. In Baden-Württemberg ist das übliche Überwachungsprogramm aufgrund einer zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag entwickelten Handlungsanleitung deutlich verschärft worden, um einen weitestgehenden Schutz vor Missbrauch für alle theoretisch vorstellbaren Fälle sicherzustellen. Beim Abriss eines AKW können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben werden. Weitere Informationen zum Freigabeverfahren unter www.um.baden-wuerttemberg.de (rnz)