Hintergrund Flowtrail Mosbach

03.05.2021 UPDATE: 05.05.2021 06:00 Uhr 16 Sekunden

Die Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg vom 1. 4. 2011 regelt naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen, die freiwillig und auf Vorrat vorgenommen und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Die Gemeinde Neunkirchen hat ihre Maßnahmen wie die Anlage von artenreichen Wiesen, Anpflanzung von Heckenstreifen, Waldrefugien und Gewässer-Renaturierungen bewerten lassen und damit mehrere Hunderttausend Ökopunkte angespart. 56.000 Ökopunkte werden jetzt davon abgezogen; das entspricht 1,5 Hektar Waldfläche, die der wirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. (eis)