HINTERGRUND Arbeiten im Ruhestand

22.11.2020 UPDATE: 23.11.2020 20:15 Uhr 35 Sekunden

Unbegrenzter Zuverdienst: Wer eine Altersrente erhält, bevor er die Regelaltersgrenze erreicht (etwa eine vorgezogene Altersrente oder eine für schwerbehinderte Menschen) muss bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Wer die Regelaltersgrenze jedoch erreicht hat, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Beiträge zur Rentenversicherung müssen nicht mehr gezahlt werden. Zahlt man sie dennoch, erhöht sich die Rente.

Die Regelaltersgrenze: Dieses Renteneintrittsalter wird für Versicherte, die nach dem 1. Dezember 1946 geboren wurden, schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer zum Beispiel 1955 geboren ist und im Jahr 2020 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und neun Monaten. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen diese erst mit 67 Jahren.

Später in Rente: Wer seine Regelaltersrente erst später in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat, den er über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet und keine Rente bezieht, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nicht mehr gezahlt werden.