HINTERGRUND

05.07.2021 UPDATE: 10.07.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

HINTERGRUND

Um ungewollt kinderlosen Paare zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, gibt es verschiedene Verfahren:

Intra-Uterine Insemination (IUI): Das Ejakulat des Mannes wird aufgearbeitet und dabei bewegliche Spermien angereichert. Das aufgearbeitete Sperma wird dann direkt in die Gebärmutter der Partnerin übertragen, die Befruchtung erfolgt ohne weitere Hilfe. Die IUI wird idealerweise kurz vor dem Eisprung durchgeführt.

In Vitro Fertilisation (IVF): Durch Hormonstimulation bei der Frau werden Eizellen gewonnen und entnommen. Wenige Stunden später werden gut bewegliche Spermien hinzugegeben. Diese schwimmen selbstständig zur Eizelle. Gelingt es einem der Spermien, in die Eizelle einzudringen, kommt es zur Befruchtung.

Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Bei einer geringen Anzahl und/oder stark eingeschränkter Beweglichkeit der Spermien kann die Befruchtung durch Injektion eines einzelnen Spermiums in die Eizelle erfolgen.

Präimplantationsdiagnostik (PID): Bei Eltern mit einer bekannten schwerwiegenden genetischen Erkrankung kann nach der Genehmigung durch eine Ethik-Kommission eine PID zum Einsatz kommen. Dabei werden die Embryonen nach einer Befruchtung durch IVF oder ICSI noch außerhalb des Körpers auf die bekannte genetische Schädigung hin untersucht. Nicht betroffene Embryonen werden in die Gebärmutter eingesetzt.

Samenspende: Hier wird Sperma verwendet, das nicht vom Ehemann oder Partner der Frau stammt. Das so gezeugte Kind gilt juristisch als legitimes Kind des Ehemannes oder Partners, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Das Kind hat einen Anspruch darauf, zu wissen, wer sein genetischer Vater ist. Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt.

Eizellspende: Die Eizellen für eine IVF oder ICSI stammen nicht von der Frau, die das Kind später austrägt, sondern von einer Spenderin. Nach der Befruchtung werden sie der Empfängerin eingesetzt. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten, in vielen anderen europäischen Ländern jedoch erlaubt.

Leihmutterschaft: Hier trägt eine Frau auf Bestellung und im Auftrag eines Paares ein Kind aus. Es gibt zwei Varianten: Entweder stammen Eizelle und Sperma von den "bestellenden" Eltern, dann ist die Leihmutter genetisch nicht mit dem Kind verwandt. Oder die Eizelle stammt von der Leihmutter, dann ist sie die leibliche und genetische Mutter des Kindes. Auch die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Andere Länder – auch in Europa – erlauben das Verfahren.