Hintergrund

22.01.2021 UPDATE: 22.01.2021 06:00 Uhr 32 Sekunden

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg gehören im Rhein-Neckar-Kreis unter anderem mehr als 36.000 Achtzigjährige und Ältere, knapp 6800 Pflegekräfte in stationärer und ambulanter Pflege sowie über 1300 Pflegebedürftige unter 80 Jahren in vollstationärer Dauerpflege zur ersten Gruppe der Impfberechtigten (Datenbasis ist jeweils Dezember 2019).

Die Corona-Impfverordnung des Bundes legt die Priorisierung von Personengruppen fest. Zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören neben den Einwohnern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, dem Pflegepersonal in ambulanter und stationärer Pflege und den pflegebedürftigen Personen in stationärer Pflege auch Personen in medizinischen Einrichtungen, die einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind (zum Beispiel Corona-Stationen, Notaufnahmen oder Rettungsdienste) oder häufig mit Risikopatienten in Kontakt stehen (zum Beispiel Onkologie oder Transplantationsmedizin).

Aufgrund der eher allgemeinen Abgrenzung und breiten Definition der Berufstätigen in medizinischen Einrichtungen kann hierzu besonders auf Kreisebene keine Gruppengröße ermittelt werden, teilt das Landratsamt mit. RNZ