Hintergrund
> Geschlossen sind in Heidelberg seit heute Museen, Theater, Kulturhäuser, Bildungseinrichtungen, Jugendhäuser, Seniorenzentren, städtische Verwaltungsgebäude, Bibliotheken, Bars, Clubs, Diskotheken, Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, das Schloss, die Bergbahn, der Zoo, Spielplätze, Sportplätze und Sportanlagen, Fitnessstudios sowie Spielhallen und Bordelle.
> Geöffnet bleiben in Heidelberg Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Friseure, Reinigungen, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie der Großhandel.
> Restaurants dürfen Gäste nicht mehr in ihren Räumen oder draußen bewirten. Jedes Restaurant darf aber zum "Take away"-Lokal werden und Menschen, die ihr Essen mit nach Hause nehmen, bedienen.
> Private Veranstaltungen, etwa Hochzeiten oder Trauerfeiern, mit mehr als 50 Personen sind untersagt – drinnen und draußen.
> Bei Trauungen im Standesamt der Stadt dürfen nur noch Brautpaar, Trauzeugen und eine weitere Person zugegen sein.
> An Bestattungen darf nur noch der engste Freundes- und Familienkreis teilnehmen – hier gilt jetzt eine Obergrenze von zehn Personen.
> Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben (Stand gestern Abend) offen, Gottesdienste finden aber nicht statt.
> Die Bürgerämter im Rathaus und den Stadtteilen dürfen nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung (06221 / 58-10580) aufgesucht werden. Die Verwaltung bittet darum, sich nur noch mit unaufschiebbaren Angelegenheiten an sie zu wenden.