Hintergrund 1 - Bürgerbegehren

14.09.2020 UPDATE: 14.09.2020 06:00 Uhr 46 Sekunden

> Das Bürgerbegehren ist ein Antrag auf einen Bürgerentscheid. In Baden-Württemberg muss dieser von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben werden. In Großstädten müssen höchstens 20.000 Menschen unterzeichnen. Auf dem Unterschriftenblatt muss die gewünschte Abstimmungsfrage dann eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten sein. Auch eine kurze Begründung und gegebenenfalls ein Vorschlag, wie man entstehende Kosten gedeckt werden könnten, muss dort stehen. Sind die Unterschriften gesammelt, wird das Begehren abgegeben. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung prüft dann anhand des Melderegisters, ob genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Spätestens zwei Monate nach Einreichen des Begehrens entscheidet der Gemeinderat, ob dieses rechtlich zulässig ist. Ist das der Fall, muss das Bürgerbegehren zugelassen werden.

> Der Bürgerentscheid ist der zweite Schritt. Spätestens vier Monate, nachdem das Bürgerbegehren zugelassen wurde, muss der Entscheid stattfinden. Damit er gültig ist, muss eine Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten mit "Ja" oder "Nein" abstimmen. Ist dieses Quorum erreicht, tritt die Entscheidung sofort und unbefristet in Kraft. Der Gemeinderat darf dann frühestens nach drei Jahren andere Beschlüsse zu dem Thema fassen.

> Das Ratsreferendum ist ein Bürgerentscheid, der durch einen Ratsbeschluss zustande kommt. Unterschriften müssen nicht gesammelt werden. krs