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Gericht: Facebook als Hausherr darf Hassrede löschen

Stuttgart (dpa) - Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt - nach Ansicht der Zivilkammer war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die Standards des sozialen Netzwerks verstoße. Nach diesen Maßstäben sei der Beitrag als Hassrede einzustufen. Der Kläger hatte demnach einen Beitrag geteilt, in welchem "Migranten auf dem Mittelmeer" pauschal unterstellt wurde, in Zukunft schwere Straftaten zu begehen.

29.08.2019 UPDATE: 29.08.2019 17:03 Uhr 19 Sekunden

Stuttgart (dpa) - Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt - nach Ansicht der Zivilkammer war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die Standards des sozialen Netzwerks verstoße. Nach diesen Maßstäben sei der Beitrag als

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