Plus Experte stützt EuGH-Urteil

EU-Gutachten stärkt Verbot der Vorratsdatenspeicherung

Schon vor Jahren hat der EuGH klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verbindungsdaten gegen EU-Recht verstößt. Einige Länder wollten zur Terrorbekämpfung jedoch Ausnahmen. Ein EuGH-Gutachter wird nun deutlich.

15.01.2020 UPDATE: 15.01.2020 13:13 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Vorratsdatenspeicherung
Netzwerkkabel in einem Serverraum: Ein wichtiger EU-Gutachter hält die weitreichende Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht. Foto: Matthias Balk/dpa

Luxemburg (dpa) - Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht.

Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem am Mittwoch in Luxemburg

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