EU-Gutachten stärkt Verbot der Vorratsdatenspeicherung
Schon vor Jahren hat der EuGH klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verbindungsdaten gegen EU-Recht verstößt. Einige Länder wollten zur Terrorbekämpfung jedoch Ausnahmen. Ein EuGH-Gutachter wird nun deutlich.
Luxemburg (dpa) - Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht.
Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem am Mittwoch in Luxemburg
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