Plus BGH-Urteil

Sozialer Wohnungsbau verpflichtet nicht ewig

Sozialwohnungen für Menschen, die keine hohe Miete zahlen können, sind knapper geworden. Finanzielle Anreize verpflichten die Bauherren - aber nicht für immer. Der Bundesgerichtshof empfiehlt Kommunen nun einen anderen Weg.

08.02.2019 UPDATE: 08.02.2019 11:33 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Förderbedingungen von Sozialwohnungen
Eine Häuserreihe in der Stadt Langenhagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu ein Urteil verkündet. Foto: Holger Hollemann

Karlsruhe/Hannover (dpa) - Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau können private Investoren jahrzehntelang, aber nicht unbefristet zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden.

Das gelte auch dann, wenn die Kommune dem Immobilienunternehmen günstig Bauland überlassen habe, entschieden die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. (Az. V ZR

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