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BGH: Eigentümer müssen Eltern-Kind-Zentrum statt Laden hinnehmen

Karlsruhe (dpa) - Bewohner müssen einen Eltern-Kind-Treff im Haus hinnehmen, auch wenn dort an sich nur ein Laden geplant war. Die für Kitas und Spielplätze gedachte gesetzliche Privilegierung von Kinderlärm gilt auch für ein Eltern-Kind-Zentrum, entschied der Bundesgerichtshof. Damit war vor dem höchsten deutschen Zivilgericht die Revision des Münchner Zentrums "Elki" erfolgreich. Eigentümer einer Wohnung darüber hatten geklagt, weil sie sich durch die Einrichtung mit "Mini-Kindergarten" sowie Sprach- und Musikkursen gestört fühlen.

13.12.2019 UPDATE: 13.12.2019 10:13 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Bewohner müssen einen Eltern-Kind-Treff im Haus hinnehmen, auch wenn dort an sich nur ein Laden geplant war. Die für Kitas und Spielplätze gedachte gesetzliche Privilegierung von Kinderlärm gilt auch für ein Eltern-Kind-Zentrum, entschied der Bundesgerichtshof. Damit war vor dem höchsten deutschen Zivilgericht die Revision des Münchner Zentrums "Elki" erfolgreich. Eigentümer

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