Hintergrund Genehmigungsantrag Windpark "Kornberg-Dreimärker"

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 18:50 Uhr 50 Sekunden

Sobald der Genehmigungsantrag für den Windpark mit sämtlichen hierfür erforderlichen Gutachten - wozu auch die Umweltverträglichkeitsvorprüfung gehört - beim Landratsamt als der zuständigen Genehmigungsbehörde eingeht, legt dieses zunächst die für das Vorhaben erforderliche Verfahrensart fest. Dies kann entweder das sogenannte vereinfachte Verfahren oder aber das sogenannte förmliche Verfahren sein.

Im förmlichen Verfahren werden die kompletten Antragsunterlagen für insgesamt einen Monat öffentlich ausgelegt, und die Bürger haben die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen zu erheben. Diese werden dann in einem öffentlichen Erörterungstermin behandelt, und die Behörde trifft unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Erörterungstermins danach eine Entscheidung über den Antrag.

Im sogenannten vereinfachten Verfahren, das beim Großteil der in der Region verwirklichten Windkraftprojekte angewandt worden ist, können die Bürger ebenfalls Einwendungen erheben, die von der Behörde geprüft und somit auch gewertet werden. Es findet aber keine Offenlage und kein Erörterungstermin statt. Für die Bürger besteht aber auf Antrag die Möglichkeit, Einblick in die Gutachten zu nehmen.

Sowohl im vereinfachten als auch im förmlichen Verfahren trifft die Behörde auf der Grundlage der Bewertung der Einwendungen sowie nach Prüfung aller erforderlichen technischen und artenschutzrechtlichen Gutachten die abschließende Entscheidung über den Antrag. Nach jetzigem Stand ist wohl bis Jahresende mit einer Entscheidung zu rechnen. rüb