Heilerziehungspflege ist ein noch junger Beruf. Ab ungefähr 1960 setzte sich die Einsicht durch, dass auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung, Arbeit und Teilhabe am sozialen Leben haben.
"Heil-" verweist auf das griechische Wort "holos" ("ganz", "umfassend"). Der Mensch mit Behinderung soll "ganzheitlich" betreut und nicht auf seine Behinderung reduziert werden. Heilerziehungspfleger werden inzwischen in Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnheimen und anderen Einrichtungen in großer Zahl eingesetzt.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wird von pädagogischen Fachkräften verstärkt an Förderplänen für Menschen mit Behinderung gearbeitet, insbesondere in Wohnheimen, die damit aufhören, vor allem Einrichtungen der Pflege zu sein. Heilerziehungspfleger verfügen insbesondere über Kenntnisse der Grundpflege, der erweiterten Grundpflege und der Behandlungspflege.
Die Ausbildung dauert zwei bis fünf Jahre und ist in Deutschland landesrechtlich geregelt. (heb)