Sinsheim. (cba) Die Schilderungen der jungen Frau im Gerichtssaal waren selbst für Abgebrühte harte Kost: Als Zeugin sagte die 30-Jährige gegen ihren Noch-Ehemann aus. Er soll seine Frau am 4. Oktober des vergangenen Jahres nicht nur geschlagen und gewürgt, sondern ihr auch gedroht haben, sie umzubringen. Ein Kissen, wohl um sie zu ersticken, habe er bereits griffbereit gehabt, sagte sie. Die Frau habe sich jedoch zur Wehr setzen und zur Nachbarin fliehen können. Nackt, weil ihr der Mann bereits die Nachtkleider vom Leib gerissen hatte. Besonders schwer wiegt die Tat, weil die Frau damals im neunten Monat schwanger war.
Sie habe den Vater des Kindes angefleht, bei seinen Attacken an das Ungeborene zu denken. Er habe dabei jedoch auch ihren Bauch nicht verschont und sagte, er wolle das Kind dann "eben herausschneiden", wenn sie stürbe. Strangulationsmale am Hals sowie mehrere Hämatome waren die physischen Folgen dieser Nacht. Auch psychisch hat die Tat Folgen hinterlassen. Die zweijährige gemeinsame Tochter soll der Mann ebenfalls geschlagen haben.
Ihren Ausgangspunkt nahm die Tat, weil der Angeklagte mit Freunden gegen 2 Uhr nachts betrunken nach Hause gekommen war. Die Männer lärmten, drehten die Musik laut auf, die Frau und die gemeinsame Tochter wollten schlafen. Auf die Bitte seiner Frau, leiser zu sein, reagierte ihr Mann aggressiv, beschimpfte, bedrohte und würgte sie schließlich. "Ich habe Sternchen gesehen", erinnerte sie sich. Als er kurz von ihr abgelassen habe, um ein Kissen zu Hilfe zu nehmen, habe sie sich zur Wehr setzen und flüchten können.
Der Tochter habe sie noch zugerufen, sie solle schnell zur Nachbarin laufen und diese bitten, die Polizei zu alarmieren. Doch dann habe sie selbst zur Nachbarin fliehen können. Diese habe ihr einen Bademantel gegeben. "Dann habe ich mich im Bad eingeschlossen, bis die Polizei kam", berichtete die 30-Jährige.
Als die Frau, die inzwischen die Scheidung eingereicht hat, all dies erzählte, weinte sie im Zeugenstand. Der Angeklagte räumte die Tat ein und sagte: "Damals habe ich die Kontrolle verloren." Er gab zu, ein Problem mit Alkohol gehabt zu haben und in jener Nacht viel Schnaps und Bier getrunken zu haben. Eine Therapie habe er versucht. Diese habe jedoch "nichts gebracht". Auch Marihuana habe er bis vor zwei Monaten geraucht, in der Tatnacht aber nicht.
Von einer "Enthemmung durch Alkoholkonsum" sprach der Verteidiger. Verantworten muss sich der Angeklagte nun nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Denn gegen die Polizisten, die von einer Nachbarin in der Tatnacht alarmiert worden waren, soll er sich massiv zur Wehr gesetzt haben.
Die Richterin wollte wissen, ob er seit der Trennung die Kindern sehe. "Keine Zeit", antwortete er. Dies konterte die Richterin mit: ",Keine Zeit‘ ist beim Kindesumgang immer schlecht." Später wurde deutlich, dass das Jugendamt eingeschaltet ist, dass die Mutter betreuten Umgang angeregt hatte und Angst habe, die Kinder auch nur zeitweise ihrem Vater zu überlassen: "Ich werde nicht mehr zulassen, dass er mit den Kindern alleine ist", sagte sie.
Die Polizei habe den Mann später ins Psychiatrische Zentrum Nordbaden nach Wiesloch gebracht. Die Eheleute trennten sich daraufhin vorübergehend, doch später ließ sie ihren Mann wieder in die gemeinsame Wohnung einziehen. Dort lebte er so lange, bis es wieder zu einem Vorfall kam. Auch das Kind soll der Vater blutig geschlagen haben. Die 30-Jährige sagte, sie habe ihm schließlich 600 Euro gegeben, um ihn dabei zu unterstützen, eine Wohnung zu mieten. Dieses Geld habe er jedoch binnen zwei Tagen ausgegeben.
Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.