Das Amtsgericht in Sinsheim. Foto: Barth
Sinsheim. (cba) Drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung: Das Gericht sprach nach langer Verhandlung beim Fortsetzungstermin das Urteil. Gnade ließ das Gericht mit dem 29-Jährigen (ein gebürtiger Iraker mit deutscher Staatsbürgerschaft), der in einer Augustnacht 2016 auf dem Parkplatz einer Diskothek in der Neulandstraße auf einen 26-Jährigen einstach wenig walten. Zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung komme nämlich hinzu, dass der Angeklagte "erheblich einschlägig vorbestraft" sei (so die Richterin), bereits im Jahr 2012 straffällig geworden sei und bei der Tat, die jetzt verhandelt wurde, noch unter Bewährung gestanden habe.
"Sie waren erst ein gutes Jahr draußen", rügte nun die Richterin. "Aus völlig nichtigem Anlass" sei der Angeklagte erneut straffällig geworden. Im Jahr 2012 habe es zwei Vorfälle gegeben, bei denen er das Messer gezückt habe: Dies wurde im Laufe der Verhandlung deutlich. Einmal habe er in der Werderstraße in der Nähe eines Sauna-Clubs einem Mann in den Rücken gestochen und diesem Verletzungen an Lunge und Milz zugefügt. Das andere Mal habe er einem Mann in der Bahnhofstraße ins Bein gestochen. Dennoch sei er bei der Strafkammer Heidelberg "billig weggekommen", meinte nun die Richterin und machte dem Angeklagten deutlich: "Sie wissen, dass es keine gute Idee war, erneut mit dem Messer rumzulaufen."
Auch der Staatsanwalt kam zum Resümee: "Er ist schnell bei der Hand, wenn es um Messerproblematiken geht." Er plädierte außerdem für die Aussetzung eines Haftbefehls wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Denn "unter laufender Bewährung" sei es "wieder aus nichtigem Anlass" zu einer "folgenschweren Tat" gekommen. "Die normale Konsequenz wäre die sofortige Inhaftierung gewesen. Aus welchen Gründen auch immer ist das unterblieben," so der Staatsanwalt. Dem Antrag zum Haftbefehl folgte die Richterin allerdings nicht und argumentierte, der Angeklagte habe sich schließlich dem Verfahren gestellt.
Eine Schlüsselrolle vor Gericht spielte eine Zeugin, die angab, den Angeklagten als systemische Beraterin einer Art Therapie unterzogen zu haben. Sie geriet nun in die Schusslinie weiterer Ermittlungen. Das Gericht hinterfragte die Glaubwürdigkeit der Zeugin auf Schärfste. Vor der Verhandlung hatte offenbar eine polizeiliche Durchsuchung in deren Wohnung stattgefunden. Patientenakten waren beschlagnahmt worden. Der Staatsanwalt fragte die Zeugin, ob sie ihre Angaben unter Eid wiederholen würde. Die Richterin ordnete eine Bedenkzeit an und teilte dann mit, dass Vereidigungsverbot bestehe, da gegen die Zeugin ein Strafverfahren laufe. "Einen Versuch war es wert", meinte der Staatsanwalt und sprach von "Anstiftung zur Falschaussage", von Urkundenfälschung, möglicherweise in Verbindung mit Gegenleistungen in finanzieller Form. Zur Aussage der Zeugin meinte er: "Das war von vorne bis hinten gelogen."
Auch beim vorliegen MPU-Gutachten vermutete er eher ein Gefälligkeitsschreiben als einen ernsthaften Versuch, ein Antiaggressionstraining zu absolvieren, für das eine verkehrsrechtliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht die richtige Adresse sei.