Von Christian Beck
Sinsheim. Muss Dr. Bodo Schiffmann im Januar seine Arztpraxis räumen? Und darf er künftig noch behandeln? Diese Fragen stellen sich momentan. Denn sein Vermieter, die Sinsheimer GRN-Klinik, hat ihm gekündigt, außerordentlich und fristlos, wie Geschäftsführer Rüdiger Burger auf Nachfrage mitteilt. Zudem hat sich die Approbationsbehörde bei Schiffmann gemeldet. Und dem Gesundheitsamt liegt eine Beschwerde vor, dass in der Praxis keine Masken getragen werden.
Sein Verhalten sei für das Krankenhaus geschäfts- und rufschädigend, liest Schiffmann in einem Video aus einem Schreiben vor. Zudem werfe man ihm Verharmlosung vor, und er bewege sich als Figur der Querdenker-Bewegung in der Nähe zu politisch rechtem Gedankengut. Schiffmanns Engagement im Hinblick auf den Umgang mit dem Corona-Virus sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, sagt Burger.
Doch der Geschäftsführer betont: "Der Wunsch, Dr. Schiffmann zu kündigen, schwelt seit Jahren." Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt arbeitete früher als Belegarzt im Sinsheimer Krankenhaus. Einen Mietvertrag für die Praxis hätten er und seine Frau Mechthild, ebenfalls HNO-Ärztin, bekommen, weil sie umfangreiche Kooperationen mit dem Krankenhaus zugesagt hatten, sagt Burger. Doch dazu sei es nicht gekommen. Mehrere Verträge hätte Schiffmann gekündigt, später gab er seine kassenärztliche Zulassung zurück. Seitdem behandelt er Privatpatienten; wer gesetzlich versichert ist, muss die Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Dies liege nicht im Interesse der GRN, sagt Burger.
"Wir haben keinen politischen Druck gehabt, aber gesellschaftlichen Druck verspürt", berichtet er weiter. Täglich erhalte die GRN E-Mails von Privatpersonen aus Sinsheim und weit darüber hinaus, von Patienten sowie von anderen Ärzten, in denen gefordert wird, Schiffmann nicht weiter zu unterstützen. Und nun sei auch noch ein Hinweis auf eine Partei auf dem Briefkasten der Praxis angebracht. "Was steht da im Vordergrund?", fragt Burger.
Schiffmann hat gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt. Was sein Engagement in der Corona-Krise anbelangt, spricht er von der Ausübung demokratischer Grundrechte. 16 Personen arbeiten ihm zufolge in seiner Praxis. Er habe kein Problem, diese an anderer Stelle zu betreiben. Da beim Einzug teure Umbauten vorgenommen wurden, müsse ihn das Krankenhaus aber mit einer Geldzahlung entschädigen. Gespräche im Vorfeld der Kündigung habe es nicht gegeben.
Diese hätten vor einigen Jahren bereits stattgefunden, sagt Burger dazu. Doch mittlerweile sei das Verhältnis zerrüttet. "Ich sehe keinen Gesprächsgrund mehr", sagt Burger. Falls Schiffmann die 250 Quadratmeter große Praxis nicht räume, erhalte er voraussichtlich Anfang Januar die Räumungsklage.
Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts erklärt auf Nachfrage, dass per E-Mail eine Beschwerde eingegangen ist, "dass in der Schwindelambulanz von Dr. Schiffmann das Personal keine Masken trägt. Auch bei Operationen soll kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden." Die Praxis sei um Stellungnahme gebeten worden. Das Gesundheitsamt behalte sich vor, die Praxisräume zu begehen. Schiffmann bezeichnet das Schreiben als "wachsweich", er habe um weitere Informationen gebeten.
Wie die Approbationsbehörde des Landesgesundheitsamtes bestätigt, hat Schiffmann ein Anhörungsschreiben erhalten. Schiffmann erklärt, man werfe ihm vor, Falschaussagen zu verbreiten. Schiffmann beruft sich auf Aussagen, nach denen die Corona-Schutzimpfung zu Unfruchtbarkeit und anderen schweren Nebenwirkungen führen kann.
Des Weiteren soll er "unrichtige Gesundheitszeugnisse" ausgestellt haben. Er soll Personen von der Maskenpflicht befreit haben, ohne sie untersucht zu haben. Vor diesem Hintergrund durchsuchte die Kriminalpolizei im Oktober die Praxis. Personen, die er von der Maskenpflicht befreit hat, litten beispielsweise an einer Angststörung, weil ihnen im Rahmen von Missbrauch einmal der Mund zugeklebt worden sei. Diese Menschen müsse er nicht untersuchen, er müsse ihnen glauben. Er werde der Behörde eine Stellungnahme schicken und sämtlichen Schriftverkehr veröffentlichen, sagt Schiffmann. Er rechnet jedoch damit, dass in absehbarer Zeit angeordnet wird, dass er seine Approbation ruhen lassen muss. Dann kann er nicht weiter behandeln.
Sorge bereite ihm dies nicht. Er sei Christ und wisse, dass sein Weg richtig sei und er ihn weiter gehen müsse. Er habe keine Angst und freue sich auf Weihnachten. "Und am Ende werde ich mit Pauken und Trompeten gewinnen."
Update: Montag, 28. Dezember 2020, 10.24 Uhr
Von Christian Beck
Sinsheim. Der Druck auf den Hals-Nasen-Ohren-Arzt und Corona-Skeptiker Dr. Bodo Schiffmann wächst: Das Sinsheimer Krankenhaus hat ihm seine Praxisräume außerordentlich und fristlos gekündigt. Beim Gesundheitsamt liegt eine Beschwerde gegen seine Praxis vor. Und es könnte sein, dass er in absehbarer Zeit nicht weiter behandeln darf: Die Approbationsbehörde hat sich bei ihm gemeldet.
Es bestehe der Verdacht, er habe "unrichtige Gesundheitszeugnisse" ausgestellt, liest Schiffmann in einem Video aus einem Schreiben vor. Dies bezieht sich offenbar auf den Vorwurf, dass er Personen von der Maskenpflicht befreit hat, ohne sie zuvor untersucht zu haben. Vor diesem Hintergrund hatte die Kriminalpolizei im Oktober die Praxis durchsucht, es läuft ein Ermittlungsverfahren.
Was seine Praxis anbelangt, werde ihm ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten von seinem Vermieter vorgeworfen. Schiffmanns Praxis befindet sich in Räumen, die zum Sinsheimer Krankenhaus gehören. Doch der Wunsch, Schiffmann zu kündigen, existiere bereits seit langer Zeit, erklärt Geschäftsführer Rüdiger Burger. Denn der Arzt habe zugesagte Kooperationen nicht eingehalten und behandelt nur noch Privatpatienten oder jene, die ihre Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Das sei nicht im Sinne der GRN, betont Burger. Dass sich Schiffmann nun das Corona-Virus verharmlose und sich als Kopf der Querdenker in der Nähe zu politisch rechtem Gedankengut bewege, sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.
Das Gesundheitsamt teilt auf Anfrage mit, dass eine Beschwerde eingegangen ist, dass in der Praxis keine Masken getragen werden, auch bei Operationen. Wie die Approbationsbehörde, hat auch das Gesundheitsamt um Stellungnahme gebeten. Die GRN fordert, dass Schiffmann so schnell wie möglich die Praxis räumt. Falls dies nicht passiert, erhalte er Anfang Januar die Räumungsklage, erklärt Burger.
Schiffmann selbst spricht von "Schikanen" und beruft sich bei seinem Engagement auf "demokratische Rechte". Er habe kein Problem, sich eine neue Praxis zu suchen, fordert für diesen Fall aber finanzielle Entschädigung vom Krankenhaus, da er die Praxis nach seinen Bedürfnissen umgebaut habe. Was seine Approbation anbelangt, rechnet er damit, dass diese bald ruhen muss. Dann darf er nicht weiter behandeln. Sorgen bereite ihm dies nicht. Er sagt: "Ich bin reinen Herzens." Er sei der festen Überzeugung, dass sein Weg der richtige ist und er ihn weiter gehen muss. Am Ende werde er Recht behalten.