Plus "Fahrlässig und sozialwidrig"

Erst forderte der Heiratsschwindler Geld, dann das Jobcenter

Eine Hartz-IV-Empfängerin aus dem Kraichgau gewinnt den Prozess vor dem Landessozialgericht. Sie handelte vielleicht naiv, aber nicht sozialwidrig.

15.02.2021 UPDATE: 16.02.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Auf die Liebesschwüre folgte das bittere Erwachen: Weil eine Frau aus dem Kraichgau sämtliche Ersparnisse an einen Heiratsschwindler in Großbritannien überwiesen hatte, fordert das Jobcenter von der Hartz-IV-Empfängerin nun Geld zurück. Symbolfoto: dpa/Patrick Pleul

Kraichgau. (guz) Darf das Jobcenter Geld von einer Hartz-IV-Empfängerin zurückfordern, die sämtliche Ersparnisse an einen Heiratsschwindler verloren hat? Nein, sagen die Richter des Landessozialgerichts in Stuttgart – zumindest, wenn die finanzielle Notlage nicht absichtlich herbeigeführt worden ist. Das Urteil des 9. Senats wird als richtungsweisend betrachtet, ist aber noch nicht

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