Stadt kann nicht alle berechtigten Flüchtlinge unterbringen
Sie haben Anspruch auf Anschlussunterbringung - "Fehlbelegerabgabe" wird gezahlt
Eppingen. (guz) Die Kommune bemüht sich zwar, und das dank vieler ehrenamtlicher Helfer und Vermittler auch recht erfolgreich, kann aber längst nicht alle Geflüchtete von der vorläufigen Unterbringung (VU) in die Anschlussunterbringung (AU) übernehmen.
Darauf hat ein Geflüchteter Anrecht, wenn seinem Asylantrag stattgegeben wurde, er als Flüchtling geduldet wird oder länger als 24
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