Zisternen sind keine Pflicht
Bebauungsplanentwurf für Baugebiet: Der Antrag auf zwingend erforderliche Regenwasserspeicher wurde abgelehnt.
Von Christiane Barth
Helmstadt-Bargen. Müssen Bauherren in den "Äußeren Krautgärten" verpflichtend eine Zisterne auf ihren Grundstücken planen? Oder soll der Regenwasserspeicher eine Wahlmöglichkeit bleiben und im Ermessen des Häuslebauers liegen? Der Gemeinderat entschied sich für die zweite Variante, jedoch nicht einstimmig.
Die "Äußeren Krautgärten", ein
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