Gericht lehnt Einspruch ab - Rebmann-Wahl ist gültig (Update)
Die Wahlanfechtung hat jetzt auch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim keinen Erfolg

Strahlende Siegerin: Als der Wahlerfolg in trockenen Tüchern war, riss Patricia Rebmann (ehemals Popp) die Hände hoch. Fotos: Alex
Eppelheim/Mannheim. (mün) Fast zehn Monate nach der Bürgermeisterwahl in Eppelheim nimmt der juristische Streit um den Wahlausgang eine weitere und offenbar letzte Hürde. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Wahlanfechtungsklage eines Bürgers in zweiter Instanz ab. Der Wahlerfolg von Patricia Rebmann (ehemals Popp) am 23. Oktober 2016 ist damit rechtens. Patricia Rebmann ist
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