Die Grundstücke im Südwesten Mönchzells werden zurzeit vornehmlich als Ackerland genutzt. Bei der geplanten Bebauung spielt die Hanglage hin zum Ort eine wichtige Rolle. Foto: Alex
Von Nicolas Lewe
Meckesheim-Mönchzell. Fast ein Jahr ist bereits seit dem Mai 2018 vergangen, als der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des Gebietes "Hummelberg II" im Ortsteil Mönchzell gefasst hat. "Inzwischen sind wir ein ganzes Stück weiter", betonte Bürgermeister Maik Brandt nun in der zurückliegenden Sitzung des Gremiums. In dieser war Stadtplaner Dietmar Glup vom zuständigen Büro Sternemann und Glup aus Sinsheim zu Gast und gab den Räten einen Einblick in den aktuellen Planungsstand.
Die Grundlage für die Bebauung entlang der Straße Am Hummelberg in Richtung Hauptstraße/Kreisstraße K4178 biete dabei der Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Dieser ermögliche es, die Planungen im beschleunigten Verfahren voranzutreiben. Aktuell wird die rund 1,6 Hektar große Fläche überwiegend als Ackerland genutzt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans war im Mai 2018 unter dem Vorbehalt getroffen worden, dass die Abgrenzungen noch nicht "parzellenscharf" seien, wie es Hauptamtsleiter Uwe Schwarz damals formulierte.
Und so kam es: Bei der Überplanung des Gebietes und der Festlegung der planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften sei festgestellt worden, dass Ergänzungen erforderlich sind und der Bebauungsplan einer räumlichen Erweiterung bedarf. Wie Mönchzells Ortsvorsteher Gunter Dörzbach verkündete, habe der Ortschaftsrat den Grundpunkten bereits in nicht öffentlicher Sitzung zugestimmt.
Stadtplaner Dietmar Glup stellte dem Gemeinderat diese Grundpunkte vor, denen vorangestellt ist, dass es sich laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) um ein allgemeines Wohngebiet handelt, in dem die Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen errichtet werden sollen. Am Hummelberg sei hierbei besondere Rücksicht auf die Topographie mit der Hanglage talabwärts zu nehmen.
Bei Einzel- und Doppelhäusern werde die Anzahl der Wohnungen auf zwei Wohnungen je Wohngebäude beschränkt. Garagen und überdachte Pkw-Plätze müssen einen Mindestabstand von einem Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen. Und, so Glup: "Gepflanzt werden muss auf jedem Grundstück."
Hierfür gebe es ein Pflanzgebot, das unter anderem vorsehe, dass "je 250 Quadratmeter Grundstücksfläche ein standortgerechter, mittelgroßer Einzelbaum mit einem Stammumfang von mindestens 16 Zentimeter zu pflanzen und auf Dauer zu unterhalten ist".
Bei der baulichen Gestaltung waren es vor allem zwei Anliegen, welche dem Gemeinderat zu schaffen machten. Da war zum einen die maximal zulässige Firsthöhe, für welche der Stadtplaner 4,25 Meter vorschlug. Jürgen Köttig (MuM) machte klar: "Die Firsthöhen im oberen Teil gefallen uns nicht." Die Vorgabe sei zu reglementiert. Inge Hanselmann (CDU) plädierte dafür, diese auf 4,50 Meter zu erhöhen und erhielt dabei Unterstützung von ihrem Fraktionskollege Hans-Walter Sonnentag, der daran erinnerte: "Unser Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen." Hierfür sei es notwendig, sich von alten Standards zu lösen. 4,50 Meter Firsthöhe seien wichtig, um ein bewohnbares Dachgeschoss zu haben.
Für Diskussion sorgte auch die Formulierung "Dachgauben dürfen in ihrer Summe je Dachseite die Hälfte der Gebäudeanlage nicht überschreiten". Übereinstimmend sprachen sich die Meckesheimer Bürgervertreter dafür aus, diese Vorgabe auf zwei Drittel zu erhöhen.
Am Ende fiel die Zustimmung des Gemeinderats für die Änderungen im Bebauungsplan ebenso einstimmig aus, wie für die analog dazu vorzunehmenden Änderungen bei der Gebietsabgrenzung.