Symbolfoto: Rhein-Neckar-Kreis
Von Christiane Barth
Lobbach/Sinsheim. Zu widersprüchlich: Die Richterin stolperte über die Aussagen des Angeklagten, eines 20-Jährigen, dem vorgeworfen wird, am 25. Juli 2019 beim Zündeln ein Feuer entfacht zu haben. Gebrannt haben 30 Quadratmeter Unterholz in der Nähe des Golfplatzes Lobenfeld, beim "Steinigen Weg". Der junge Mann bestreitet, das Feuer verursacht zu haben, räumt jedoch ein, an jenem Abend tatsächlich einen Fichtenast mit dem Feuerzeug bearbeitet zu haben.
Die Richterin im Amtsgericht Sinsheim schien nun sehr verwundert über die Widersprüchlichkeiten der Aussagen des Angeklagten: Denn das, was er im Gerichtssaal sagte, wich von den Äußerungen bei seiner Vernehmung allzu sehr ab.
Der junge Mann ist ausgebildeter Forstwirt und wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt. Der zur Tatzeit 19-Jährige räumte vor Gericht durchaus ein, damals versucht zu haben, einen Fichtenast anzuzünden – jedoch lediglich um zu testen, ob das Holz tatsächlich so entflammbar sei, wie es in den Medien in diesem heißen Sommer 2019 geheißen habe, sagte er nun. Doch er beharrte auch auf einem wichtigen, wenn auch zunächst anders kommunizierten Detail: "Da, wo es gebrannt hat, war ich gar nicht."
Im Gerichtssaal betonte er: "Was ich damals gesagt habe, stimmt nicht." Dass er die Geschehnisse nun anders schilderte als bei seiner Vernehmung, begründete er damit, in der Zwischenzeit noch einmal über alles nachgedacht zu haben. Die Richterin fragte verwundert: "Wie sind Sie denn um Gottes Willen auf diese Aussage gekommen?" Sie sagte: "Das erscheint mir alles ein wenig merkwürdig".
Gegen die Anklage hatte der junge Mann Einspruch eingelegt. An jenem Abend, sagte er nun, habe er sich in einem Waldpavillon von einem etwas aufwühlenden Nachmittag abreagieren wollen und "eine geraucht". Die Zigarette habe er gut ausgedrückt, mit Spucke etwas nachgeholfen. Mit dem Auto sei er schließlich zu einem Fichtenbestand in der Nähe des "Steinigen Weges" gefahren, wo er zu dieser Zeit auch beruflich zu tun gehabt habe. Dort habe er den Borkenkäferbefall der Bäume prüfen wollen. Er habe einen Fichtenast aufgehoben und mit dem Feuerzeug versucht, diesen zum Brennen zu bringen. Doch der Ast sei nicht so leicht entflammbar gewesen wie vermutet. Schließlich habe er die Glut auf dem Boden ausgetreten und wiederum mit Spucke nachgeholfen.
Der junge Mann behauptet fest: "Dieser Platz war etwa 100 bis 200 Meter von der Stelle entfernt, wo es gebrannt hat". Auch sei das Feuer an einer ganz anderen Stelle entfacht als dort, wo er die Zigarette geraucht habe. Der Angeklagte gab an, nur einmal an der Brandstelle gewesen zu sein, nämlich bei der Brandbekämpfung.
Auch für den Verteidiger gab es viele Unklarheiten: Er bemängelte, dass bislang noch nicht untersucht worden sei, wo der Brandherd genau gewesen sei und wie sich das Feuer entwickelt habe. Auch der zeitliche Ablauf, wie ihn der Angeklagte geschildert hatte, warf Fragen auf.
Zunächst herrschte Ratlosigkeit im Gerichtssaal. Die Staatsanwältin plädierte für 90 Tagessätze. Der Verteidiger hielt dies "für relativ hoch gegriffen in Anbetracht des Schadens", zumal sein Mandant den Schaden an jenem Abend ja auch selbst gemeldet habe. Die Staatsanwältin entgegnete, es sei zu bedenken: Ein Brand sei immerhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit.
Schließlich einigte man sich im Saal darauf, das Verfahren auszusetzen. Wann es fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.