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Leimen

Stadt schiebt Lidl den Riegel vor

Discounter will gegen Willen der Stadt erweitern - Gemeinderat machte Bebauungsplan fit für den Prozess

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26.07.2019, 06:00 Uhr

Schon seit 2015 streiten die Stadt Leimen und Lidl um die Erweiterung des Marktes am Stralsunder Ring. Foto: Alex

Von Thomas Frenzel

Leimen. In Neckargemünd hat es geklappt. Dort hebelte Lidl in einem Rechtsstreit den für die in Kleingemünd ansässigen Supermärkte gültigen Bebauungsplan aus und setzte so durch, dass im eigenen Gebäude die Verkaufsfläche erweitert werden konnte.

Damit sich dieses Spiel in Leimen nicht wiederholt, unterfütterte der Gemeinderat der Großen Kreisstadt - mit Expertenhilfe und ohne Gegenstimme - den bestehenden Bebauungsplan für die Supermärkte am Stralsunder Ring mit einer erweiterten Begründung. Gleichzeitig signalisierten die versammelten Stadtmütter und -väter, dass sie eigentlich gar nichts gegen eine größere Verkaufsfläche haben. Sie wollen nur nicht auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, die sich nach Worten von Oberbürgermeister Hans D. Reinwald gut fünfstellig darstellen.

Rein formal ging es um den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord II, 1. Änderung und Neufassung". Dessen Geltungsbereich schließt sich mit einer Größe von über 20 Hektar im Süden an das Areal des Zementwerks an. Neben den Supermärkten im Bereich von Stralsunder Ring und Schwetzinger Straße finden sich hier neben HeidelbergCement und einem Fertigbetonwerk auch das DHL-Paketzentrum.

Hintergrund

Stimmen

Anders als die Beschlusslage, mit der sich Leimen für den Rechtsstreit mit dem Discounter Lidl am Stralsunder Ring wappnen will, verlief die gemeinderätliche Diskussion dazu. Diese stellte das Zentren- und Nahversorgungskonzept, wie es 2010 zum Schutz des innerstädtischen Einzelhandels beschlos-sen worden war, grundsätzlich in

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Stimmen

Anders als die Beschlusslage, mit der sich Leimen für den Rechtsstreit mit dem Discounter Lidl am Stralsunder Ring wappnen will, verlief die gemeinderätliche Diskussion dazu. Diese stellte das Zentren- und Nahversorgungskonzept, wie es 2010 zum Schutz des innerstädtischen Einzelhandels beschlos-sen worden war, grundsätzlich in Frage.

Oberbürgermeister Hans D. Reinwald hielt Restriktionen in Bebauungsplänen mit dem Ziel, die Innenstadt zu beleben, für ein "untaugliches Mittel". Supermärkte wollen aus völlig anderen Gründen nicht ins Zentrum. Deshalb müsse sich der neue Gemeinderat auch überlegen, ob er derartige Restriktionen aufrecht erhalten wolle: "Im Einzelhandel geht der Umsatz über die Fläche."

Dietrich Unverfehrt (SPD), von Beruf Rechtsanwalt, sah dies genauso: "Wir müssen uns Gedanken machen, ob der Ausschluss von Produkten, die innenstadtrelevant sind, noch Sinn macht." In dem juristischen Schachzug, den bestehenden Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nord II durch eine erweiterte Begründung rückwirkend zu ertüchtigen, sah er einen Vorteil für den Rechtsstreit.

Richard Bader (CDU) nannte die Flächenbegrenzung für Supermärkte "nicht mehr zeitgemäß". 850 Quadratmeter Verkaufs- und 150 Quadratmeter Lagerfläche seien "wirtschaftlich nicht mehr haltbar". Gleiches gelte für das Konstrukt "innen vor außen". Die Stadt müsse auf das veränderte Einkaufsverhalten reagieren. Nicht zu verantworten sei, wenn Unternehmen wegen der Restriktionen in die Nachbarkommunen abwanderten.

Rudolf Woesch (FW), ebenfalls Rechtsanwalt von Beruf, blieb kurz: Der Bebauungsplan werde nachgebessert im laufenden Prozess.

Michael Reinig (GALL) war davon nicht wirklich überzeugt: "Uns geht es um das Zentrum und um den Erhalt der dortigen Nahversorgung."

Klaus Feuchter (FDP) konzentrierte sich allein auf die Auseinandersetzung mit Lidl: Wer den Prozess nicht verlieren wolle mit all den Nachteilen in Sachen Prozesskosten, müsse dem Verfahrensweg zustimmen. (fre)


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Weitaus entscheidender: Um den innerstädtischen Einzelhandel nicht zu gefährden, wurden die in diesem Gewerbegebiet Nord II zulässigen Einzelhandelssortimente stark reglementiert. Das Verbot reicht von Schulbedarf und Oberbekleidung über Hausrat und Spielwaren bis hin zu Heimtextilien und Elektrowaren. Alles Dinge, mit denen Lidl & Co. in ihrem Non-Food-Bereich die Kundschaft zusätzlich locken.

Im eigentlichen Rechtsstreit mit dem in Neckarsulm ansässigen Konzern geht es freilich um all das nicht. Lidl hatte bereits im Juli 2015 eine Bauvoranfrage auf Erweiterung der Verkaufsfläche gestellt, wie Leimens Stadtsprecher Michael Ullrich auf Anfrage bestätigte: Innerhalb des Gebäudes sollte das vorhandene Lager zugunsten der Verkaufsfläche verkleinert werden. Leimen lehnte ab und bekam 2018 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Recht.

Doch Lidl ging in Berufung - mit Rückenwind vom Bundesverwaltungsgericht. Das hatte im Dezember 2017 einen Bebauungsplan irgendwo in deutschen Landen zerpflückt aufgrund mangelhafter "Schallkontingentierung". Die Grundargumentation: In einem Gewerbe- und/oder Industriegebiet und - vor allem - im gesamten städtischen Zuständigkeitsgebiet muss es Flächen geben, die in Bezug auf mögliche Lärmemissionen unbeschränkt sind.

Just hier hakt Lidl mit seinem Berufungsantrag ein, um den Leimener Bebauungsplan zu kippen. Jürgen Behrendt, ausgewiesener Verwaltungsrechtler bei der Anwaltskanzlei Schlatter in Heidelberg, konterte damit, dass es sowohl im Plangebiet als auch im gesamten Stadtgebiet Flächen gibt, die nicht lärmkontingentiert sind. Genau dies werde nun in den bestehenden und erneut beschlossenen Bebauungsplan eingearbeitet.

Um ein weiteres Hintertürchen zu schließen, durch das Lidl zu seinem Ziel gelangen könnte, versagt das Leimener Rechtskonzept auch den "erweiterten Bestandsschutz": Bei diesem dürfen geschützte Bestandsbauten erweitert, geändert und auch anders genutzt werden - selbst wenn dies den Zielen des Bebauungsplans entgegenstünde.

Ob all diese juristischen Feinheiten vor Gericht Bestand haben werden, ist erfahrungsgemäß offen. Rechtsberater Behrendt sprach denn auch nur von "einer Chance, gegen Lidl zu gewinnen". Und: Im "Gewerbegebiet Nord II", das 1989 vom Gemeinderat beschlossen wurde und 1992 in Kraft trat, sind seither "eigentlich unzulässige großflächige Einsatzbetriebe" entstanden, ohne dass der Gemeinderat und die Stadt sich dagegen gestemmt hätten. So ist es in der Sitzungsvorlage nachzulesen.

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