Leimen-St. Ilgen. (luw) Wird die Akte "Kampfhunde-Attacke" für den 17-jährigen Hauptangeklagten bald endgültig geschlossen? Das wird sich in den nächsten drei Wochen entscheiden, nachdem nun den drei Angeklagten die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt wurde.
Nach dem Angriff zweier Kampfhunde auf einen damals 15-Jährigen war der Hauptangeklagte im Dezember vor dem Heidelberger Landgericht wegen schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Dagegen hatte er mit seiner Rechtsanwältin Andrea Combé ebenso wie die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Mitangeklagten Revision eingelegt.
Auf Nachfrage erklärte Combé, dass sie das Urteil "zeitnah" auf mögliche Hinweise auf Verfahrensfehler prüfen wolle. "Wenn es keine Hinweise gibt, werde ich meinem Mandanten raten, die Revision zurückzuziehen." Demnach würde dem in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim einsitzenden St. Ilgener jede weitere Verzögerung "Zeit kosten". Combé erklärte, dass er wegen der aktuell laufenden Revision noch in Untersuchungshaft sei, wo strengere Regeln herrschten. Erst wenn das Urteil rechtskräftig sei, komme er in "Strafhaft", wo es laut Combé "ein bisschen lockerer" zugehe. Erst dort könne er sich etwa durch vorbildliches Verhalten im Haftalltag "Lockerungen verdienen".
An Pfingsten 2019 hatten am Probsterwald zwei Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier einen Jugendlichen schwer verletzt. Der Hauptangeklagte hatte die Tiere laut Urteil bewusst auf das Opfer gehetzt.