Nur gut, dass das Außengelände des Friedrich-Ebert-Gymnasiums ein recht großes ist, denn somit haben alle Fünft- bis Zehntklässler, die sich von ihren Handys und Smartphones partout nicht trennen können, ein weites Betätigungsfeld. Foto: Popanda/RNZ-Repro
Von Werner Popanda
Sandhausen. Mit "Beibehaltung und Modifizierung" bringt Schulleiter Peter Schnitzler das Resultat einer Abstimmung der Schulkonferenz des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (FEG) auf den Punkt. Schüler, Eltern, Lehrer und die Schulleitung haben darüber abgestimmt, wie die FEG-Schüler künftig Handys und Smartphones auf dem Schulareal nutzen dürfen. Als "Modifizierung" wurde beschlossen, dass den FEG-Klassen 5 bis 10 in Zukunft die Nutzung von elektronischen Geräten jeder Art im Schulgebäude komplett untersagt ist.
Für die Jahrgangsstufen 1 und 2, also für die 12. Klasse, die heuer das Abitur ablegen wird, sowie für die 11. Klasse, der dies im kommenden Schuljahr bevorsteht, bleibt indes "alles beim Alten". Laut Peter Schnitzler handelt es sich hierbei deshalb um einen Kompromiss, weil einige Schüler und Lehrer eine härtere Regelung befürwortet hätten und andere eine laschere.
"Alles beim Alten" bedeutet konkret, dass die "Benutzung elektronischer Geräte jeder Art in den Schulgebäuden außer in der Aula für Schüler verboten" ist, wobei "Bistro und Oberstufenraum diesbezüglich als Teil der Aula" gelten. Der Schülerschaft hingegen im gesamten Schulbereich verboten ist das "Fotografieren und Aufnehmen von Wort-, Ton- und Bilddokumenten".
Bestehen bleibt auch die Regelung, dass "Handys/Smartphones und ähnliche Geräte während Klassenarbeiten, Klausuren und allen anderen Prüfungen ausgeschaltet in der Schultasche bleiben" müssen. Besagte Tasche ist "nach Maßgabe des Lehrers zu deponieren, in der Regel an der Wand unterhalb der Tafel."
Die Verwahrung der Geräte während Klassenarbeiten respektive Klausuren an anderen Orten wie etwa in der Hosentasche "wird auch in ausgeschaltetem Zustand als schwerer Täuschungsversuch gewertet und damit wird die Note ungenügend beziehungsweise null Punkte erteilt". Damit aber noch nicht genug.
Denn die "Sanktionierung bei schulordnungswidrigem Umgang mit Handys/Smartphones und ähnlichen Geräten" kann noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören etwa die Dokumentation des Fehlverhaltens im Klassenbuch und die Information des Tutors. Weitere mögliche Folgen sind einmaliges Nachsitzen, das legendäre "Dünenputzen" sowie eine Extraarbeit in Form des Abschreibens der Schulordnung.
Gleichfalls möglich ist das "Abnehmen des Handys/Smartphones etc. bis zum Unterrichtsende des Schülers und dann Rückgabe an den Schüler oder Bereithaltung für die Eltern durch den Lehrer". Bei wiederholten oder massiven ersten Verstößen wird die zweite Stufe der Sanktionierungsrakete gezündet.
Denn dann entscheidet der Schulleiter "in der Regel nach Anhörung der Klassen- beziehungsweise Jahrgangsstufenkonferenz über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Paragraf 90 Schulgesetz". Dieser sieht unter anderem die Überweisung in eine Parallelklasse innerhalb der Schule vor, die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht, den Unterrichtsausschluss für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen sowie die Androhung oder gar den letztendlichen Vollzug des Ausschlusses aus der Schule.Weiterhin möglich bleibt unterdessen der von Lehrern im Unterricht angeleitete Einsatz von Handys und Smartphones.
Mit dem Handyverbot im Gebäude für die Klassen 5 bis 10 erfülle man letzten Endes nur den Wunsch vieler Eltern, wie Peter Schnitzler betonte. Und dieser laute so: "Die Kinder und Jugendlichen sollen hinaus ins Freie und an die frische Luft."