Plus Neckargemünd

Unterlief da ein Schnitzer bei der Satzung?

Petra Groesser (Grüne) erinnerte die Stadtverwaltung an Paragraf 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg: Die untersagt ein generelles Fotovoltaik-Verbot.

13.10.2016 UPDATE: 14.10.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden

Symbolfoto: Alex

Neckargemünd. (cm) Ist der Stadt bei der Gestaltungssatzung für die Altstadt ein grober Schnitzer unterlaufen? Vieles deutet darauf hin. Denn am Ende der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wies Petra Groesser (Grüne) unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" die Stadtverwaltung auf Paragraf 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg hin. Dort heißt es, dass Anforderungen, "die

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