Eppelheimer Rathausstreit: Knappe Mehrheit gegen eine Bundestagspetition

Dieter Mörlein hätte gern genaueres Wahlgesetz angestoßen: "Wir lassen uns nicht zum Büttel des Klägers machen" 

23.03.2017 UPDATE: 24.03.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Statt Patricia Popp führt weiterhin Dieter Mörlein die Amtsgeschäfte. Der Rathauschef zieht derzeit viel Kritik auf sich. Fotos: Geschwill

Eppelheim. (aham) Abgelehnt. Eine Petition ist mit der Mehrheit des Gemeinderats nicht zu machen - wenn auch nur mit einer knappen Mehrheit von zwölf zu zehn Stimmen. Das Hauptargument der Gegner: Sie wollen sich nicht zum "Büttel des Klägers" machen lassen.

Worum es geht? Es ist die alte Geschichte mit neuem Dreh. Bekanntlich klagt derzeit ein Bürger gegen die Bürgermeisterwahl vom Oktober 2016. Er findet, dass am Wahlsonntag ein Plakat zu nah am Wahllokal hing. Das Karlsruher Verwaltungsgericht entscheidet am 13. April in dieser Frage. Die Crux bei der ganzen Sache ist, dass es kein Gesetz gibt, das einen konkreten Mindestabstand von Wahlplakaten zum Wahllokal vorschreibt. Im Bundeswahlgesetz heißt es bislang nur, "unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude" dürfe keine Wahlbeeinflussung stattfinden.

Diese Ungenauigkeit wollte Bürgermeister Dieter Mörlein nun abschaffen. Er hatte für die jüngste Gemeinderatssitzung eine Petition an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vorbereitet. "Der Deutsche Bundestag soll eine Änderung beziehungsweise Präzisierung des Bundeswahlgesetzes debattieren und vornehmen", hieß es in der Verwaltungsvorlage. In der Petition schlug Mörlein "mindestens 50 Meter vor".

Noch bevor der Rathauschef auf den Tagesordnungspunkt zu sprechen kam, hatte Grünen-Fraktionssprecherin Christa Balling-Gündling schon beim Punkt zuvor, bei der Beststellung von Patricia Popp zur Amtsverweserin, losgelegt: "Obwohl Sie Vorsitzender des Wahlausschusses waren und die Wahl von Patricia Popp für gültig erklärten, schließen Sie sich nun dem Kläger an und arbeiten ihm zu", sagte sie in Richtung Mörlein: "Sie suggerieren den Bürgern, der Kläger habe Recht." Damit würde sich der Rathauschef zum Büttel des Klägers machen.

Dem widersprach Mörlein heftig. Vielmehr fand er, man müsse aktiv werden und etwas anstoßen. "Dass es nicht mehr zu so einem Streit kommt wie bei uns."

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Trudbert Orth war ganz seiner Meinung: "Wenn es das vorher schon gegeben hätte, hätten wir die jetzige Situation vielleicht nicht", so der CDU-Fraktionssprecher. Daher werde seine Fraktion eine Petition unterstützen, damit das Wahlgesetz präziser wird. Aber: "50 Meter können wir nicht vorgeben", so Orth. Man solle nur ganz allgemein anstoßen, dass das Gesetz präziser werde.

An der genauen Meterangabe in der Petition störte sich auch Renate Schmidt. "Warum 50 Meter?", fragte die SPD-Fraktionssprecherin. Denn sie sah daran viele Probleme: Kleine Kommunen etwa hätten gar keinen Platz für einen 50-Meter-Umkreis oder das Plakat würde dann womöglich in die Gemarkung einer anderen Kommune hineinragen. Zudem erinnerte sie sich noch an Zeiten, als die Plakate direkt vor dem Wahllokal hingen. Zudem schlug sie in die gleiche Kerbe wie Martin Gramm (Grüne). Dieser sah nämlich nicht Mörlein hinter der Petition: "Das ist die Idee des Klägers." Eine solche Aussage des Klägers hatte er nämlich im Internet gefunden. "Wir lassen uns aber nicht zum Büttel des Klägers machen", betonte Gramm.

Diese Auffassung teilte dann wohl auch die Mehrheit und stimmte gegen eine Petition.

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