Das Landgericht in Mosbach. Foto: dpa
Mosbach. (schat/lgm) Es geht um den Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung: Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mosbach müssen sich in Kürze zwei Männer verantworten, die im April dieses Jahres in Mosbach einen 22-jährigen Kontrahenten in Tötungsabsicht attackiert haben sollen.
Angeklagt sind ein 19- und ein 17-Jähriger, denen zur Last gelegt wird, ihr Opfer in den Landesgartenschaupark in Mosbach gelockt zu haben, um ihn dort zu töten. Im Park soll zunächst der 17-jährige Angeklagte mit einem Messer in Richtung Oberkörper und Hals des Geschädigten gestochen haben, der aber offenbar ausweichen konnte und nicht verletzt wurde. Daraufhin soll wiederum der 19-jährige Angeklagte das Messer an sich gebracht und damit auf Hals, Brust und Gesicht des Geschädigten gezielt haben.
Bei der Abwehr der Angriffe habe sich der 22-Jährige mehrere Schnitt- und Stichverletzungen an den Unterarmen zugezogen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Mosbach vom Montag. Nachdem unbeteiligte Personen hinzugekommen waren, hatten sich die Angeklagten vom Tatort entfernt. Von der verständigten Polizei konnten sie aber noch im Park aufgegriffen werden.
Tatmotiv waren offenbar familiäre Streitigkeiten unter den drei afghanischen Männern: Das Opfer soll eine (zum Tatzeitpunkt aber bereits beendete) Beziehung zur Schwester eines der Angeklagten unterhalten haben, die selbigem missfiel. Der Vorfall war seinerzeit nicht bekannt worden, da Polizei und Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen aufgrund der Minderjährigkeit des jüngeren Angreifers keine Informationen öffentlich weitergaben. Diese Ermittlungen haben inzwischen zu Anklagen geführt, am 21. November müssen sich die beiden jungen Männer vor Gericht verantworten.