Pfalzgrafenstift Mosbach

Bürgerinitiative will Ratssitzung unter die Lupe nehmen

Bürgerinitiative "Menschen helfen Menschen, Mosbach" tagte - Rechtliche Fragen seien zu klären

19.01.2018 UPDATE: 20.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden

Mosbach. (zg) Das "Nein" des Mosbacher Gemeinderats zur Zulässigkeit des Einwohnerantrages sowie die Verweigerung eines weiteren Wortbeitrags der Vertrauenspersonen der BI sind mittlerweile bekannt und haben nicht nur innerhalb der Bevölkerung der Großen Kreisstadt für Unmut gesorgt.

Dies war für die Bürgerinitiative Grund genug, ihre Mitglieder zu einer Versammlung zusammen zu rufen. Juristische Fragen und der Verlauf der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in der Alten Mälzerei beriet man bei dieser Zusammenkunft. Ein besonderer Aspekt war dabei die Entscheidung des Gemeinderats wegen angeblicher Nichtzuständigkeit des Gemeinderats. Das Gremium habe als Organ der Stiftung Hospitalfonds die Entscheidung gefällt, so die Begründung des Rats für die Ablehnung des Antrags. Diese Thematik wurde aufgearbeitet und die weitere Vorgehensweise einstimmig beschlossen. Sowohl der Sitzungsverlauf als auch der darin ergangene Beschluss über die Nichtzulassung des Einwohnerantrages sollen nun auf den Prüfstand gestellt werden. Anfechtung/Einspruch gegen den Verlauf der Sitzung und Widerspruch gegen den Bescheid der Nichtzulassung sollen dem juristischen Gezänke ein Ende bereiten und aufzeigen, wer künftig die richtigen Gesprächspartner für die BI sind.

Der Erhalt des Pfalzgrafenstiftes als Pflegeeinrichtung am jetzigen Standort und Neuverhandlung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26. Juli 2017 sind nach wie vor das Anliegen der Bürgerinitiative. Davon will man auch weiterhin nicht abweichen.

Zudem ergibt sich für die BI aus der nun bekannt gewordenen "Zwitterstellung des Gemeinderats", zum einen kommunales Gremium, zum anderen Treuhänderischer Verwalter der Stiftung Hospitalfonds, zwangsläufig die Frage: Als welches Organ hat der Gemeinderat in der Vergangenheit bei Entscheidungen in Angelegenheit der Stiftung und des Stiftungsvermögens gewirkt? Gingen diese Entscheidungen stets mit der Stiftungssatzung konform? Dies ist laut BI ein Aspekt, der für die bisher getroffenen Beschlüsse von Bedeutung werden könnte.

Der Erhalt der 1421 für arme, hilfsbedürftige Bürger ins Leben gerufenen Stiftung müsse gesichert werden. Stiftungsvermögen für den Ersatzneubau einsetzen zu wollen, würde über kurz oder lang das Ende der wohltätigen Stiftung zur Folge haben, meint die Bürgerinitiative. Wie abschließend betont wurde, steht die BI nach wie vor zu ihrer Gesprächsbereitschaft zum Wohle der Mosbacher.

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