Sozialgericht Mannheim erkennt Klage des chronisch Kranken Michael K. an
Krankenfahrten zur Uniklinik Mannheim müssen bezahlt werden, da diese als "nächsterreichbare" Klinik gewertet wurde.

Knackpunkt Krankenfahrt: Der chronisch Kranke Michael K. aus Mosbach leidet unter den neuen Regelungen seiner Krankenkasse für seine Fahrten zu/von Behandlungen. Symbolfoto: schat
Von Dominik Rechner
Mosbach. Manchmal zahlt sich eine gewisse Hartnäckigkeit doch aus und die Menschlichkeit siegt. So wie im Fall von Michael K. Der 50-jährige Mosbacher, der an den chronisch entzündlichen Darmerkrankungen "Morbus Crohn" und "Colitis ulcerosa" leidet, bekommt nach einem Vergleich beim Sozialgericht Mannheim nun seine regelmäßig notwendigen Krankenfahrten zur Uniklinik
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