Wo beim Tag der offenen Tür auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmens Inast noch der Fuhrpark ausgestellt war, soll das Zwischenlager für Sonderabfälle eingerichtet werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte nun die Genehmigung für das Vorhaben der bayerischen Firma GSB, die das Lager bauen und betreiben will. Archivfoto: Schattauer
Von Heiko Schattauer
Mosbach. Die Pläne waren seit einem RNZ-Beitrag im Februar 2019 bekannt, im Juli wurde das Vorhaben öffentlich erörtert. Nun hat das Regierungspräsidium grünes Licht erteilt. Für das Projekt des bayerischen Entsorgungsunternehmens "gsb", auf dem Areal der ehemaligen Neckartalkaserne ein Zwischenlager für Sonderabfälle zu errichten, liegt eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung" vor. Die baurechtlichen Voraussetzungen waren mit dem bestehenden Bebauungsplan abgedeckt.
Dem Betrieb einer "Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen" auf dem entmilitarisierten Gelände auf dem Mosbacher Hardberg steht somit formal nichts mehr im Wege. Auch wenn im Rahmen von Informations- und Erörterungsveranstaltungen durchaus Bedenken gegen das Vorhaben von Bürgerseite - sowohl in Mosbach als auch in Neckarzimmern - geäußert worden waren. Formal konnten gegen das Projekt des im bayerischen Ebenhausen ansässigen Unternehmens von April bis Juni Einwendungen eingebracht werden. Im Erörterungstermin im Mosbacher Begegnungszentrum "fideljo" hatte man dann öffentlich, unter Leitung des Regierungspräsidiums und im Beisein von gsb-Vertretern über Planungen und Sorgen diskutiert. Nach Überprüfung der Einwendungen und Bedenken sah das Regierungspräsidium offenbar keine hinreichenden Gründe, das Vorhaben nicht zu genehmigen.
Konkret darf gsb auf dem Gelände, das im Zuge der Konversion an das Mosbacher Entsorgungsunternehmen Inast übergegangen ist, nun eine Gesamtmenge von 1300 Tonnen "gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall" (so die offizielle Bezeichnung) auf dem Areal zwischenlagern. Um das Material später einer weiteren Behandlung/Verwertung in den gsb-Anlagen in Bayern zuzuführen. Die Einrichtung des Zwischenlagers sieht die gsb aufgrund eines steigenden Sonderabfallaufkommens sowie laufender Umstrukturierungsmaßnahmen und damit einhergehender Reduzierung der Lagerkapazitäten an den bestehenden Standorten als notwendig an.
Die Beweggründe für das im Dezember 2018 beantragte Vorhaben hatte man auch im Rahmen eines Informationsabends in der ehemaligen Kaserne und beim Erörterungstermin dargelegt. Dabei wurde erläutert, welche Abfälle (unter anderem Reststoffe aus der Automobilindustrie) vorübergehend eingelagert werden sollen, in welcher Form (meist sogenannte IBC-Boxen) sie geliefert/gelagert werden und welche Schutzeinrichtungen (wie Brand- und Gewässerschutz) vorgesehen sind. Eingerichtet werden soll die Lagerstätte in bestehenden Hallenteilen im unteren Bereich des ehemaligen Kasernenareals.
Die nun erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung konkretisiert neben der Lagerkapazität auch die maximale Jahresdurchsatzmenge, die auf 10.000 Tonnen festgelegt ist. Zudem schließt sie die Baugenehmigung für das Lager mit ein. Bei der gsb will man nun die "zu leistenden Aufgaben Stück für Stück abarbeiten", wie Geschäftsführer Dominik Deinzer gegenüber der RNZ erläutert. Mit der geplanten Inbetriebnahme des Zwischenlagers noch in diesem Jahr wird es aber nichts mehr werden. Vielmehr sei nun eine Fertigstellung für das Frühjahr 2020 anvisiert. Rund 1,2 Millionen Euro investiert das bayerische Entsorgungsunternehmen eigenen Angaben zufolge in die Einrichtung am Hardberg.
Der vollständige Genehmigungsbescheid für die "Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen" ist bis 28. Oktober im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach ausgelegt. Gegen die nun erteilte Genehmigung kann bis 28. November beim Verwaltungsgerichtshof BW in Mannheim Klage erhoben werden.