Symboldbild: David-Wolfgang Ebener/dpa
Mosbach. (cao) Es wird wohl noch ein Weilchen dauern, bis die Mosbacher Staatsanwaltschaft einen neuen Leiter hat. Seit dem Wechsel von Andreas Herrgen Mitte November nach Heidelberg ist die Stelle vakant. Interimsmäßig hat Hansjörg Bopp, bisherige Nummer zwei der Staatsanwaltschaft Mosbach, den Posten übernommen. Wie das baden-württembergische Justizministerium auf RNZ-Anfrage erklärt, stehen mittlerweile drei Bewerber zur Auswahl. Man sei mitten im Entscheidungsprozess, hieß es. Der gestaltet sich jedoch alles andere als einfach.
Das Auswahlverfahren wird, wie sollte es auch anders sein, durch die Ausschreibung der Stelle eingeleitet. Was meist jedoch erst geschieht, wenn der bisherige leitende Oberstaatsanwalt schon von dannen gezogen ist. "In der Regel beträgt die Bewerbungsfrist dann drei Wochen", erklärt eine Sprecherin des Justizministeriums. So weit, so gut.
Im nächsten Schritt ist für die jeweiligen Bewerber eine Anlassbeurteilung, vergleichbar mit einem Arbeitszeugnis, vom Dienstvorgesetzten zu erstellen. Diese werde dann "auf dem Dienstweg" dem Justizministerium vorgelegt. Im Folgenden müsse durch die "Hausspitze" dann entschieden werden, ob ein Bewerber "unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bestenauslese (Artikel 33 Grundgesetz) zur Ernennung vorgeschlagen werden soll", so die Sprecherin weiter. Final entschieden ist an diesem Punkt aber noch lange nichts.
Denn in jedem Fall ist in dem Besetzungsverfahren noch der Hauptstaatsanwaltsrat als maßgebliches Mitbestimmungsgremium zu beteiligen. Das Ministerium muss dafür dessen Stellungnahme beantragen. Alles ganz formell, wie es sich für Behörden gehört. Genau an diesem Punkt befinden sich die drei Bewerber für Mosbach: Dieser Tage will der Hauptstaatsanwaltsrat über ihre Qualifikationen beraten.
Stimmt das Gremium der beabsichtigen Ernennung nicht zu, müsste es dem Justizministerium einen Gegenvorschlag unterbreiten. Sollte bei dem darauffolgenden "Einigungsgespräch" wider Erwarten keine Einigung getroffen werden, hat der Richterwahlausschuss das letzte Wort. Stimmt der Hauptstaatsanwaltsrat dem Vorschlag des Justizministerium dagegen zu, ist im weiteren Verlauf das Staatsministerium mit der Angelegenheit zu betrauen.
Aber nicht so schnell: Bei mehreren Bewerbungen befasst sich das Staatsministerium erst mit dem Thema, wenn die nicht berücksichtigten Mitbewerber keine Rechtsmittel gegen die beabsichtigte Ernennung eingelegt haben – gegebenenfalls über ein solches Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist. "Der Einspruch muss hierbei aber innerhalb von zwei Wochen erfolgen", mahnt die Sprecherin des Justizministerium im Fall der Fälle zur Eile.
Sind die Rechtsmittel ausgeschöpft und haben die bisherigen Entscheider den Ernennungsvorschlag abgesegnet, ist es fast geschafft: Nun muss nur noch die Landesregierung beraten. Wird im Kabinett dem Bewerber zugestimmt, muss der Ministerpräsident zum Abschluss die Ernennungsurkunde unterschreiben. Formsache. Mit Aushändigung der Urkunde beziehungsweise mit Eingang des Versetzungsschreibens an den Bewerber wird die Ernennung dann endlich wirksam. Ja, es dürfte also noch ein Weilchen dauern, bis Mosbach einen neuen leitenden Oberstaatsanwalt hat.