Über die Schorre stürzten beim Starkregen im Mai 2016 die Wassermassen in Mosbachs Innenstadt; nun wurde sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Archivfoto: Brunhild Wössner
Von Brunhild Wössner
Mosbach. Einstimmig hat der Mosbacher Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung die "Schorre" als endgültig hergestellt eingestuft und als Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Was sich sehr nach Beamtendeutsch anhört, ist vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit nötig. Als die Straße vor Jahrzehnten gebaut wurde, geschah das nicht auf der Grundlage eines Bebauungsplans. Groß aufgefallen war das bis zum Starkregen im Mai 2016 nicht. Dieses Naturereignis führte seinerzeit dazu, dass über die Schorre Wassermassen bis in die Innenstadt stürzten. Daraufhin hatte der Gemeinderat 2017 den regelgerechten Ausbau beschlossen. Diese Maßnahme ist nun abgeschlossen.
Über die Vereinsförderrichtlinien musste aus formalen Gründen noch einmal abgestimmt werden. Dem ursprünglichen Votum war versehentlich nicht die 2017 vom Gemeinderat beschlossene Fassung der Förderrichtlinien zugrunde gelegt worden. Ebenso rasch stimmten die Räte einer allgemeinen Vollmacht für die zuständige Sachbearbeiterin in der Abteilung Liegenschaften und Forsten zum Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken zu. Dadurch werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt. Trotz dieser Ermächtigung sieht Oberbürgermeister Michael Jann die Gremienkontrolle jederzeit gewahrt, da Transaktionen von über 100.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss und ab 250.000 Euro der Gemeinderat zustimmen muss. Erfreut zeigte sich Jann über das hohe Spendenaufkommen von knapp 174.000 Euro im vergangenen Jahr.
Nicht öffentlich wurden unter anderem die Beschlüsse zur Besetzung der Geschäftsführerstelle des Kultur- und Tagungszentrums Alte Mälzerei, der Erwerb von Grundstücken im künftigen Lohrbacher Neubaugebiet Hofäcker sowie die unbefristete Niederschlagung rückständiger Forderungen gefasst. Beim letzten Punkt wies das Stadtoberhaupt darauf hin, dass man das Finanzamt angeschrieben habe, dass Betriebsprüfungen zeitnah erfolgen sollten. Durch verzögerte Prüfung und spät erstellte Bescheide würden beträchtliche und unnötig hohe Steuerforderungen auflaufen.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 wurde vom Regierungspräsidium festgestellt, das somit die Kreditaufnahme von 8,5 Mio. Euro unter Auflagen sowie die Verpflichtungsermächtigung von 3,4 Mio. Euro bestätigt.
Die priorisierten Einwohner Mosbachs sollen bei der sperrigen Impfterminvergabe unterstützt werden. Der Seniorenbeirat hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen, teilte Jann mit. Das Mehrgenerationenhaus stellt hierfür die Räumlichkeiten zur Verfügung. Einer großflächigen Umsetzung steht allerdings entgegen, dass nicht annähernd genug Impfdosen für ein zügiges Vorankommen zur Verfügung stehen. Das DRK bietet bereits einen ähnlichen Service an. Mangels Impfstoff konnte jedoch auch das DRK nicht so behilflich sein wie gewünscht. Das sorgte sowohl bei Hilfesuchenden als auch beim Roten Kreuz für Ernüchterung.
Eine Strategieänderung des Landes bei der Impfterminvergabe soll nun für Erleichterung sorgen. Zusätzlich sollen unterstützende Strukturen unter der Telefonnummer 116.117 gleich mehrere Personen für die Warteliste melden können. Ergänzend dazu wird nun auch das telefonische Beratungs- und Anmeldeangebot durch den Seniorenbeirat aktiviert, und die Seniorinnen und Senioren werden darüber informiert.
Voraussetzungen für Gremiensitzungen als Videokonferenz wurden seitens der Stadt geschaffen; eine erste Testreihe starteten die Mitglieder des Technischen Ausschusses. Ob man allerdings im März auf dieses Format zurückgreifen wird, entscheidet sich nach der Pandemielage und den rechtlichen Grundlagen. Probleme sieht der Oberbürgermeister bei der Rechtssicherheit, besonders bei komplizierten Sachverhalten.
Wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020, steht die Stadt wieder vor der Frage, wie mit den Elternbeiträgen für Kindergärten in der betreuungsfreien Zeit umgegangen werden soll. Bisher gab es keine Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, da das Land Baden-Württemberg sich bisher zur Erstattung noch nicht geäußert hat. Die Stadt Mosbach wird deshalb mit dem Einzug der Elternbeiträge bis zum 17. Februar warten, und die kirchlichen und privaten Träger von Kindertagesstätten werden sich anpassen. Mit dem Regelbetrieb soll es, wenn vom Land nicht anders entschieden, am 22. Februar losgehen.
Die Einwohnerfragen mussten pandemiebedingt schriftlich eingereicht werden und werden auch schriftlich beantwortet, so der OB. Jann informierte kurz über die Anliegen der Anfragenden. Eine Mitbürgerin hat den Eindruck, dass sich immer mehr Schrott- und Müllplätze an der Bahnlinie im Bereich der Großen Kreisstadt etablierten. Eine andere Bürgerin möchte über die geplante Entwicklung des Areals an der B 27 auf dem Gelände der ehemaligen Autohäuser Röll/Spitzer informiert werden. Das Schreiben liegt der RNZ vor. Sie fragt nach dem dort geplanten Wohnungsbau und will wissen, ob Miet- oder Eigentumswohnungen geplant seien und ob es dazu eine Bedarfs- sowie Lärm und Feinstaubanalyse gebe. Zudem wollte sie genauer erläutert haben, welches "aussagekräftige Gutachten" zum Bedarf eines weiteren Lebensmittelmarktes dem Gemeinderat vor der Zustimmung zur Projektentwicklung vorgelegen habe.