„Umweltverschandelung, Umweltdelikte und baurechtliche Verstöße“ an einem geschotterten Wirtschaftsweg auf Billigheimer Gemarkung zeigte ein anonymer Bürger bereits Ende Mai an. Mittlerweile ermitteln die Behörden – vor allem wegen baurechtlicher Verstöße. Foto: Peter Lahr
Billigheim. (lah) Bereits Ende Mai erstattete ein Bürger anonym Anzeige gegen Unbekannt wegen "Umweltverschandelung, Umweltdelikten und baurechtlichen Verstößen" auf der Gemarkung Billigheim. Auf einem Grundstück und entlang eines geschotterten Wirtschaftsweges oberhalb der "Waldmühlbacher Fischteiche", so der Vorwurf, lagerten diverse mit Holz, Planen, Steinen und alten Baumaterialien gefüllte Anhänger. Zudem entstand eine Terrassierungsmauer aus großen Natursteinen. Damit schuf man im abfallenden Gelände eine ebene, geschotterte Arbeits- und Lagerfläche. Zudem wurden an verschiedenen Stellen entlang des Weges Erdmaterial und Steine in ein steil abfallendes Waldstück geschoben, um mehr Raum für allerlei Ablagerungen zu schaffen.
"Es handelt sich um ein unvorstellbares Sammelsurium schrottreifer Materialien", findet der Unbekannte, der im August seine Anzeige auch der RNZ übermittelte. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung bestätigte sich die vom Kläger fotografisch dokumentierte Situation.
"Es ist was dran", ergab eine Nachfrage beim Billigheimer Rathaus. Man sei den Hinweisen zeitnah nachgekommen, teilt das Ordnungsamt mit. Es habe eine Begehung gegeben, bei der man den Befund dokumentierte. Glücklicherweise seien hier keine Ölfässer oder ähnlich brisante Materialien gelagert. Die "Sache" sei wohl über Jahre gewachsen. Da es primär um baurechtliche Themen gehe, habe die Kommune das Verfahren an das Landratsamt weitergereicht.
Dort erklärte Marion Günther, persönliche Referentin des Landrates, auf RNZ-Nachfrage: "Die anonyme Anzeige liegt dem Landratsamt vor. Bei der Überprüfung der Ablagerung durch den Fachdienst Umwelt-Technik und Naturschutz wurde festgestellt, dass es sich im Wesentlichen um einen Lagerplatz im Außenbereich handelt, der baurechtlich zu genehmigen ist. Aus abfallrechtlicher Sicht ist nur ein Teil der Ablagerungen zu beanstanden. Dieser wird in jedem Fall zu beseitigen sein. Das weitere Verfahren ist derzeit zwischen den beteiligten Fachdiensten in Abstimmung."