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Schwetzinger Racket-Club

Betreiber will "Schäden" in der Flüchtlingsunterkunft vom Land ersetzt haben

Der Betreiber eines Racket-Clubs stellte dem Landkreis eine Halle als Notunterkunft für Geflüchtete zur Verfügung. Nun gibt es Streit um entstandene Schäden und die Mietdauer.

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20.02.2020, 06:00 Uhr
  • Matthias Vogel zeigt die Schäden in der mehr als 1340 Quadratmeter großen Sporthalle. Foto: Lenhardt

  • In dieser hatten zu Hochzeiten der Flüchtlingskrise bis zu 250 Männer gelebt. Foto: Lenhardt

Von Alexander Albrecht

Schwetzingen. Hat der Rhein-Neckar-Kreis einen Geschäftsmann übers Ohr gehauen, um in einem Schwetzinger Racket-Club eine Notunterkunft für Geflüchtete zu errichten? Und will ihn das Landratsamt nun auf einem Großteil der Kosten für die entstandenen Schäden sitzen lassen? Oder möchte der Eigentümer seine Anlage mit öffentlichen Geldern nachträglich aufwendig renovieren lassen? Rekonstruktion eines Falls, der viele Fragen aufwirft.

*

Die Situation

Ein beißender Geruch kriecht in die Nase und setzt sich hartnäckig fest. Es ist kalt, und mangels Beleuchtung wirkt die mehr als 1340 Quadratmeter große Halle noch gespenstischer. In die beiden Tennisfelder und die umliegenden Flächen haben sich kraterähnliche Wasser- und Schimmelflecken eingefressen. "Wir können nicht lange bleiben", warnt Matthias Vogel, "sonst bekommt man Atemprobleme". Um nicht noch mehr zu beschädigen und aus Furcht vor einem Stromschlag, will er den Lichtschalter besser nicht betätigen. Das Ausmaß des Desasters ist aber auch so unübersehbar.

Ein Bild aus besseren Tagen: Badminton-Spieler in der Halle. Foto: zg

"Alles kaputt", sagt Vogel. 47 ist er, wirkt aber älter. Die Sorgen um die eigene Existenz haben sich tief in sein Gesicht gegraben. Dabei war er einst Leistungssportler, spielte in der Zweiten Badminton-Bundesliga. 1999 erfüllte er sich einen Lebenstraum, erwarb in Schwetzingen eine Tennishalle und baute sie mit viel Eigeninitiative zu einem Racket-Club mit Badminton-, Tennis- und Squash-Angebot aus. "Reich geworden bin ich dadurch nicht, aber ich konnte davon leben. Der Betrieb lief ordentlich", sagt Vogel über sein Liebhaberprojekt.

Die Geflüchteten

Im Herbst 2015 kommt es zur Zäsur. Immer mehr Geflüchtete strömen ins Land, der Rhein-Neckar-Kreis muss kurzfristig Notunterkünfte schaffen. Auch er habe helfen und sich die Merkelsche Losung "Wir schaffen das" zu eigen machen wollen. "Ich nahm Kontakt mit der Stadt auf und bot einen Praktikumsplatz an", erzählt der Betreiber des Mavo-Racketclubs. Wenige Wochen später, Mitte November 2015, ist die Tennis- und Badminton-Halle mit 250 jungen Männern aus knapp 20, teils verfeindeten Ländern voll belegt. Die Asylbewerber leben und schlafen in 16er-Gruppen, die Stockbetten sind nur durch Bauzäune voneinander getrennt.

Wie es dazu kam, ist ein Aspekt des Streits zwischen Vogel und dem Rhein-Neckar-Kreis. Der Betreiber sagt, das Landratsamt sei auf ihn zugekommen. Ein Sachbearbeiter habe ihn eingeschüchtert und Druck aufgebaut. Ziehe Vogel nicht mit, müsse man die Geflüchteten auf die Straße setzen. Und weil das natürlich nicht gehe, werde man die Halle notfalls beschlagnahmen.

Der Vertrag

Schließlich willigt Vogel ein und vereinbart mit dem Kreis zum 1. November 2015 eine mindestens bis 31. Mai 2017 laufende Nutzungsvereinbarung. Zahlen will der Racket-Club-Chef zwar nicht nennen, die monatlichen "Entschädigungen" hätten sich aber ungefähr auf dem Niveau seiner früheren Einnahmen bewegt. Dagegen seien die pauschal angesetzten Nebenkosten deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben für Wasser, Strom und Heizung gelegen. Auch darüber zanken sich die Beteiligten.

Landratsamtssprecher Ralph Adameit erklärt, die Initiative zur Aufnahme der Geflüchteten sei von Vogel ausgegangen. Dieser streitet das ab, bestätigt es aber durch seine Unterschrift unter die Vereinbarung. Darin heißt es, Vogel habe das Racket-Club dem Rhein-Neckar-Kreis angeboten. Wie Adameit weiter mitteilt, soll der Betreiber wesentliche Inhalte der Vereinbarung selbst vorgegeben haben beziehungsweise seien diese mit ihm eng abgestimmt worden.

Der Notstand

In dem Papier steht aber auch, dass sich das Landratsamt "nunmehr gezwungen" sehe, das Gebäude im Wege des polizeilichen Notstands zu nutzen. Damit habe man tatsächlich Obdachlosigkeit vermeiden wollen, sagt Adameit. Im Wege des polizeilichen Notstands könnten Unterkünfte vorübergehend genutzt werden, ohne dass zuvor die erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen vorgelegen haben müssen. Dagegen sei der Kreis zu einer "polizeirechtlichen Beschlagnahmung" gar nicht befugt. Deshalb habe man mit sämtlichen Eigentümern der Notunterkünfte Mietverträge abgeschlossen, dazu zähle auch die Vereinbarung mit Vogel.

Verwunderlich ist allerdings, dass dieses Dokument gerade einmal anderthalb Seiten umfasst. In anderen Fällen hat der Kreis nach RNZ-Informationen "klassische" Mietverträge abgeschlossen, in denen Mietpreis, Nutzung, Nebenkosten, Instandhaltung, Schäden oder die Verkehrssicherungspflicht viel detaillierter geregelt sind.

Kraterähnliche Schimmelflecken auf dem Boden der Tennis- und Badminton-Halle. Foto: Lenhardt

Der Schaden

Juristische Spitzfindigkeiten sind Matthias Vogel fremd. In der Halle sei monatelang konstant mit mindestens 24 Grad geheizt worden, und die Bewohner hätten kaum gelüftet – wofür es allerdings auch nur vier kleine Fenster gab. Die Folgen sind gravierend. "Die extreme Luftfeuchtigkeit hat die Dachkonstruktion und die Dämmung zerstört. Kondenswasser ist in die Beleuchtungskörper gedrungen und auf den Boden getropft, weshalb sich Schimmel gebildet hat. Die Farbe an den Wänden hat sich teilweise verfärbt", berichtet Vogel, dem Böses schwant: "Vielleicht muss die Halle abgerissen werden." Schmierereien, ausgetrocknete Essensreste und Brandflecken komplettieren das desaströse Bild.

Fenster in den Duschen sind mit einfachen Brettern zugeschraubt worden. Foto: Lenhardt

In den angrenzenden Räumen sieht es nicht minder verheerend aus. Ob in Toiletten und Duschen, der Sauna, dem Solarium und Technikraum: Schmutz und Dreck, wohin man sieht. Und das ist längst nicht alles. Eingetretene Türen und eingeschlagene Wände zeugen von Vandalismus. Während der Belegung kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Schlägereien unter den Bewohnern, der Sicherheitsdienst war ein ums andere Mal überfordert. Waschbecken und Verkleidungen sind herausgerissen, Spiegel entfernt, Fenster und verglaste Türen mit einfachen Brettern und Sperrholzplatten verschraubt worden. Einige Heizkörper sind beschädigt oder undicht, Scheiben aufgequollen. Das Landratsamt hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Zettel mit Verhaltensregeln für die Geflüchteten zu entfernen.

Verhaltenshinweise auf Pappe. Foto: Lenhardt

Kreissprecher Adameit sagt, das Objekt habe sich bereits zum Zeitpunkt der Anmietung in einem "gebrauchten und überwiegend renovierungswürdigen" Zustand befunden. Das ist schwer nachzuweisen, versäumten es doch beide Seiten, ein Übergabeprotokoll zu fertigen. Der Rhein-Neckar-Kreis hat laut Vogel während der Belegung mit Geflüchteten nie einen professionellen Putzdienst eingesetzt. Diese Aufgabe übertrug man den Bewohnern.

"Ein Mitarbeiter des Landratsamts hat mir gesagt, es solle in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass den Menschen hinterher geputzt werde", sagt Vogel. Das Problem: Die Reinigungsmittel seien sehr scharf gewesen und durch die falsche Anwendung Böden, Bodenleisten, Armaturen und Kacheln in den Sanitätsbereichen größtenteils irreparabel beschädigt worden.

Der Streit

In einem Beschwerde-Brief an Landrat Stefan Dallinger vom 21. Dezember 2017 schreibt Vogel, er sei sich bei einem Vor-Ort-Termin im Februar desselben Jahres mit Vertretern des Kreises einig geworden, dass die notwendigen Reparaturen in der "völlig zerstörten Halle" mindestens ein Jahr dauern würden. Ihm sei zugesagt worden, dass der Vertrag bis zum 31. Mai 2018 laufe. Vogel beteuert, er habe seine Option zur Vertragsverlängerung auch schriftlich erklärt. Somit wäre zumindest der Betreiber innerhalb der Frist geblieben. Die Verlängerung müsse spätestens drei Monate vor Vertragsende geltend gemacht werden, heißt es in der Nutzungsvereinbarung.

Stattdessen erhielt Vogel Post vom Anwalt des Landkreises – mit Kostenrechnung und einer sogenannten negativen Feststellungsklage. Als Reaktion darauf, dass sich der Betreiber auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses mehrfach darauf berufen habe, dass das Mietverhältnis fortbestehe, erläutert Adameit. Das Land wolle Rechtssicherheit und durch ein gerichtliches Urteil feststellen lassen, dass dem nicht so ist. Vogel hat mehrere Kostenvoranschläge von Handwerkern eingeholt und schätzt die Schadenssumme auf eine bis 1,4 Millionen Euro. "Bis heute habe ich nicht einen Cent davon gesehen", sagt der Racket-Club-Chef enttäuscht. Adameit räumt ein, dass es durch die Belegung der Halle zu verschiedenen Abnutzungen und Beschädigungen gekommen sei.

"Diese bewegen sich größtenteils im Rahmen der vertraglichen Regelungen", betont er. Die von Vogel angegebenen Schäden seien vom Landratsamt geprüft worden. Sofern diese nicht über die Nutzungsentschädigung abgegolten worden seien, würden sie ersetzt werden, so Adameit. In der schriftlichen Vereinbarung ist dezidiert von kaputten Türen und Fenstern die Rede.

"Die Schäden entsprechen allerdings bei Weitem nicht dem vom Betreiber behaupteten Umfang", sagt Adameit. Und: Man habe mehrfach vergeblich versucht, einen Termin mit Vogel zu vereinbaren, um über die Regulierung zu sprechen. Zum Zeitpunkt der Rückgabe habe sich das Objekt wie 19 Monate zuvor in einem "gebrauchten und überwiegend renovierungsbedürftigen, aber nicht abrisswürdigen" Zustand befunden.

Eingetretene Tür im Sanitärbereich des Racket-Clubs. Foto: Lenhardt

Längst beschäftigt der Streit die Gerichte. Da ist einerseits die negative Feststellungsklage. Andererseits hat auch Vogel den Kreis auf Schadenersatz und Nebenkostenzahlungen verklagt. Wegen des schriftlich erwähnten polizeilichen Notstands hatte der Betreiber das Verwaltungsgericht angerufen, das den Fall jedoch als privatrechtliche Angelegenheit wertete und an das Landgericht abgab.

Die Gerüchte

Die Nerven liegen auf beiden Seiten blank. Die "Schwetzinger Zeitung" zitiert einen ranghohen Mitarbeiter des Rhein-Neckar-Kreises, der Vogel im Gerichtssaal mit den Worten angeherrscht haben soll: "Ihre Miete war ja auch nicht normal: Wenn acht Leute bei Ihnen Badminton spielen, verdienen Sie das nicht mal, wenn die 24 Stunden am Tag bei Ihnen spielen."

Vogel ärgert sich über Gerüchte, er wolle aus seiner Situation Kapital schlagen und die Anlage in bester Schwetzinger Lage auf Kosten des Steuerzahlers aufwendig sanieren lassen. Inzwischen hat er im Foyer des Racket-Clubs Platz genommen, das ihm neben den Squash-Plätzen geblieben ist. Er öffnet den Racket-Club nur noch nach Absprache, an einen regulären Betrieb ist nicht mehr zu denken. Dass nach wie vor Squash-Spieler die Anlage nutzten, freut ihn.

Die Erinnerungen

Vogel holt seinen Laptop und eine mit dicken Ordnern gefüllte Kiste. Auf dem Tisch liegen auch Gutscheinhefte. Vielen möglichen Schnuppergästen habe er absagen müssen, nachdem die Halle belegt war. "Die Blöcke waren ja schon gedruckt", erklärt Vogel. Er zeigt Bilder und Videos aus besseren Zeiten mit mehreren Badminton-Spielern auf gepflegten Plätzen. "Ich bin stolz auf das, was ich gemacht habe", sagt Vogel. "Jetzt fühle ich mich wie ein Hundertjähriger, der auf den Enkeltrick reingefallen ist."

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