Betreiber will "Schäden" in der Flüchtlingsunterkunft vom Land ersetzt haben
Der Betreiber eines Racket-Clubs stellte dem Landkreis eine Halle als Notunterkunft für Geflüchtete zur Verfügung. Nun gibt es Streit um entstandene Schäden und die Mietdauer.
Von Alexander Albrecht
Schwetzingen. Hat der Rhein-Neckar-Kreis einen Geschäftsmann übers Ohr gehauen, um in einem Schwetzinger Racket-Club eine Notunterkunft für Geflüchtete zu errichten? Und will ihn das Landratsamt nun auf einem Großteil der Kosten für die entstandenen Schäden sitzen lassen? Oder möchte der Eigentümer seine Anlage mit öffentlichen Geldern nachträglich
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