Plus Schwetzingen

Wollfabrik-Besitzer muss Maklergebühr zahlen

Oberlandesgericht Karlsruhe hebt Urteil aus erster Instanz auf - Jetzt ist nur noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich

18.04.2021 UPDATE: 19.04.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 10 Sekunden
Die Wollfabrik in der Schwetzinger Innenstadt ist ein Veranstaltungshaus mit Strahlkraft in die ganze Region. Um ihren Verkauf schwelt seit Längerem ein Rechtsstreit. Foto: Lenhardt

Von Anna Manceron

Schwetzingen/Karlsruhe. Der Rechtsstreit um die Maklerprovision beim Verkauf der Wollfabrik im Jahr 2018 hat eine überraschende Wendung genommen: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat den derzeitigen Besitzer, Joachim Schulz, am Freitag in einem Revisionsverfahren dazu verurteilt, eine Gebühr in Höhe von mehr als 100.000 Euro an den Immobilienmakler

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