Wollfabrik-Besitzer muss Maklergebühr zahlen
Oberlandesgericht Karlsruhe hebt Urteil aus erster Instanz auf - Jetzt ist nur noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich
Von Anna Manceron
Schwetzingen/Karlsruhe. Der Rechtsstreit um die Maklerprovision beim Verkauf der Wollfabrik im Jahr 2018 hat eine überraschende Wendung genommen: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat den derzeitigen Besitzer, Joachim Schulz, am Freitag in einem Revisionsverfahren dazu verurteilt, eine Gebühr in Höhe von mehr als 100.000 Euro an den Immobilienmakler
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