Plus Schwetzingen

Verweilverbote in der Stadt zu Silvester

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab jetzt auch im Rathaus.

29.12.2021 UPDATE: 30.12.2021 06:00 Uhr 47 Sekunden
Symbolbild: picture alliance / Jörg Carstensen/dpa

Schwetzingen. (RNZ) Die Stadt Schwetzingen hat – wie andere Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis – für Silvester ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen an bestimmten Plätzen der Innenstadt erlassen. Das betrifft den Schlossplatz, den Weg der Hofmusik und die Kleinen Planken. Die Allgemeinverfügung gilt zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr.

Die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.