Verweilverbote in der Stadt zu Silvester
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab jetzt auch im Rathaus.
Schwetzingen. (RNZ) Die Stadt Schwetzingen hat – wie andere Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis – für Silvester ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen an bestimmten Plätzen der Innenstadt erlassen. Das betrifft den Schlossplatz, den Weg der Hofmusik und die Kleinen Planken. Die Allgemeinverfügung gilt zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr.
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