Altenheime sind zum Handeln gezwungen
Betreuung ab 1. September 2019 nur noch in Einzelzimmern - Nicht alle Häuser können sich den neuen Vorgaben anpassen
Rhein-Neckar/Odenwald. (schat/rüb/cab) Am 1. September 2019 endet die Übergangsfrist. Danach darf es in Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderungen im Wesentlichen nur noch Einzelzimmer geben. So will es die neue Landesheimbauverordnung, die dann in Kraft tritt. Schon lange bereiten sich die Einrichtungen in der Region darauf vor. Viele sind gewappnet. Doch nicht alle können die
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