Altenheime sind zum Handeln gezwungen
Betreuung ab 1. September 2019 nur noch in Einzelzimmern - Nicht alle Häuser können sich den neuen Vorgaben anpassen

Positives Beispiel: Um die neue Landesheimbauverordnung zu erfüllen, wird das Seniorenhaus "Tannenhof" in Neckarelz in zwei Abschnitten und bei laufendem Betrieb neu gebaut. Ende 2019 soll alles fertig sein. Foto: Schattauer
Rhein-Neckar/Odenwald. (schat/rüb/cab) Am 1. September 2019 endet die Übergangsfrist. Danach darf es in Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderungen im Wesentlichen nur noch Einzelzimmer geben. So will es die neue Landesheimbauverordnung, die dann in Kraft tritt. Schon lange bereiten sich die Einrichtungen in der Region darauf vor. Viele sind gewappnet. Doch nicht alle können die
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