Busse der Verkehrsgesellschaft Gersprenztal (VGG) in Reichelsheim. Auch diese gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Foto: VRN
Mannheim. (cab) Im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) gibt es seit dem Wochenende auch Einschränkungen im Abend- und Spätverkehr der Buslinien. Zusätzlich wurde im Verbundgebiet auf den Ferienfahrplan umgestellt. Die Züge im Regional- und S-Bahn-Verkehr fahren weitest gehend wie bisher.
Der Lockdown zwinge den VRN dazu, das Bus- und Bahnangebot wie auch schon im Frühjahr zu reduzieren, hieß es vonseiten des Verbunds. Dessen Geschäftsführer, Volkhard Malik, erklärt laut einer Mitteilung: "Wir haben zusammen mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern versucht, die Einschränkungen in den Fahrplänen mit Augenmaß umzusetzen. Wichtig war uns dabei, den Fahrgästen, die darauf angewiesen sind, mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, weiterhin ein sicheres und zuverlässiges Mobilitätsangebot zu bieten."
Zunächst hatte die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ihr Angebot eingeschränkt. Jetzt ziehen die anderen Verkehrsunternehmen im länderübergreifenden Verbund nach. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zum Ferienbeginn in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen kommt es zu abweichenden Einschränkungen.
> Baden-Württemberg: Die Busse und Bahnen der RNV fahren, ab dem 24. Dezember reduziert in Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen wie an Sonntagen. Die Nachtverkehre entfallen weitestgehend. Die BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH und die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) schränken im Rhein-Neckar-Kreis seit dem Wochenende ihr Fahrtangebot im Busverkehr an Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden ein. Im Neckar-Odenwald-Kreis und im Main-Tauber-Kreis wurde der gesamte Busverkehr am Montag auf den Ferienfahrplan umgestellt. Der Rufbusverkehr der PalatinaBus in Sinsheim Nord im Verlauf der Linien 796 und 797 entfällt. Einschränkungen im Spätverkehr gelten auch an Silvester. Flächendeckend gelten die Einschränkungen und die Umstellung auf den Ferienfahrplan bis voraussichtlich 10. Januar 2021.
> Rheinland-Pfalz: Für die Dauer der Weihnachtsferien gilt jetzt ebenfalls der Ferienfahrplan. Zudem entfallen alle Spät- und Nachtverkehre ab etwa 23 Uhr. Ab 4. Januar 2021, dem offiziellen Schulbeginn in Rheinland-Pfalz, wird in vielen Bereichen – mit Ausnahme der Stadtverkehre in Kaiserslautern und Pirmasens – wieder nach dem regulären Schulfahrplan gefahren, jedoch noch immer ohne die Spät- und Nachtangebote.
> Hessen: Im Kreis Bergstraße rollt der Busverkehr bis zum Ferienende am 10. Januar 2021 nach Ferienfahrplan. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen im täglichen Spätverkehr und am Wochenende. Auf allen Linien wird täglich spätestens ab 23 Uhr der Betrieb eingestellt. Zusätzliche Spätfahrten, die nur an Freitag- und Samstagabenden angeboten werden, stellen die Anbieter komplett ein. Die letzten Abfahrten aus den Städten Alsbach, Bensheim, Heppenheim und Weinheim erfolgen gegen 22 Uhr (Linien 646, 665, 667, 669, 681, 683 und 684). Aus Viernheim und Worms gibt es die letzten Abfahrten gegen 21.30 Uhr (Linie 644), aus Hirschhorn bereits um 20.56 Uhr (Linie 685). An Heiligabend und Silvester wird nach Samstagsfahrplan gefahren, Betriebsschluss ist aber früher. An Heiligabend fahren die letzten Busse aus den größeren Orten gegen 16 Uhr ab, an Silvester werden letzte Fahrtmöglichkeiten bis etwa 21 Uhr angeboten.
> Ruftaxi-Grundangebot: Das Ruftaxi-Angebot im VRN stellt gerade bei den aktuellen Fahrplaneinschränkungen insbesondere in den Landkreisen Neckar-Odenwald und Main-Tauber ein Grundangebot sicher. In diesem Zusammenhang weist der VRN darauf hin, die bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu beachten, die in Einzelfällen auch zu Abweichungen bei den Angeboten laut Fahrplan führen können. Die Kunden sollten sich bei dringend nötigen Fahrten vorher bei den Ruftaxiunternehmen informieren.
> Aktuelle Fahrplaninformationen und VRN-Service: Die Kunden sollten sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien des Verkehrsverbunds unter www.vrn.de oder mit Hilfe der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das Verkehrsangebot informieren.
> Infektionsschutz: Nach den Corona-Verordnungen der drei Bundesländer gilt nach wie vor in allen Bussen und Bahnen sowie an allen Haltestellen und Bahnhöfen aus Infektionsschutzgründen die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Der VRN bittet seine Fahrgäste, die Maskenpflicht zu befolgen sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten.