Keine Klage gegen Geothermie-Zuschlag
Beginn der Sucharbeiten frühestens im Frühjahr 2021 - Verfahrensdauer offen
Freiburg/Mannheim/Karlsruhe. (hab) "Es wird 100-prozentig keine Klage der Deutschen Erdwärme GmbH gegen die Entscheidung des Landesamts für Bergbau Freiburg geben", betont man beim größten privaten Entwickler von Erdwärmeanlagen. Die Deutsche Erdwärme GmbH hatte sich um die Aufsuchungserlaubnis für Tiefengeothermie zwischen Hockenheim und Mannheim bemüht. Den Zuschlag hatte allerdings der konkurrierende Antragsteller, bestehend aus MVV und EnBW, erhalten. Rein rechtlich hätte der unterlegene Antragsteller eine Klagemöglichkeit gegen die Vergabe innerhalb von einem Monat gehabt. Soweit wird es nun nicht kommen, erklärt auch Herbert Pohl, Gründer und Geschäftsführer der Firma. Damit ist der Weg frei für die MVV/EnBW.
Doch im Regierungspräsidium Freiburg betont man, dass der Fristablauf regelmäßig abgewartet wird. Mit einer förmlichen Erteilung der Aufsuchungserlaubnis rechnet man daher bei der MVV erst zum Ende des Jahres. Der Beginn der Sucharbeiten wird frühestens für das Frühjahr 2021 erwartet. Erst wenn ein geeigneter Standort gefunden wurde, kann ein Genehmigungsverfahren für die Bohrung und Förderung in Gang gesetzt werden. Wie lange ein solches Verfahren dauert, ist offen. Gefördert werden soll Erdwärme in Form von heißem Wasser, das auch Sole und Lithium enthält.