Auch das Opfer sagte am Freitag vor dem Landgericht Mannheim aus. Foto: Gerold
Schwetzingen/Mannheim. (vow) Vor der Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat am Freitag der Prozess gegen einen 50-jährigen Eppelheimer begonnen, dem die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorwirft. Der Angeklagte soll nach dem Spargelsamstag am frühen Morgen des 6. Mai 2018 in einem Lokal in der Kurpfalz-Passage einen 45-Jährigen zunächst mit Faustschlägen verletzt haben.
Der Angriff sei aus Verärgerung darüber erfolgt, dass sich seine von ihm getrenntlebende Ehefrau mit einem fremden Mann in dem Lokal aufhielt. Nachdem ihn das Personal des Clubs verwiesen hatte, sei der 50-Jährige über einen Seiteneingang zurückgekehrt und habe mit einem Klappmesser mehrmals auf das Opfer eingestochen. Dabei habe er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, erklärte Staatsanwalt Frank Stork.
Der Geschädigte trug Schnitt- und Stichverletzungen am Hals, im Oberbauch, am linken Unterarm und an der rechten Hand davon. Das Messer hatte die Leber getroffen und eine Schlagader durchtrennt. Es bestand Lebensgefahr. Der Beschuldigte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert und konnte von Security-Mitarbeitern überwältigt werden. Der Vater zweier Kinder, inzwischen von seiner Frau geschieden, machte Angaben zu sich selbst und zur Tat. Er habe sich "gekränkt gefühlt" und sei "in Rage geraten", als er seine Ex-Frau, "ausgerechnet an unserem Hochzeitstag", mit einem anderen Mann gesehen habe.
Nach einer Kneipentour mit Kumpels stieß er in der Shisha-Bar zum zweiten Mal auf die beiden. Er sei sofort auf den vermeintlichen Nebenbuhler losgegangen. Die Türsteher hätten ihn rausgeworfen. Plötzlich sei er wieder im Lokal gestanden. "Mit einem Messer in der Hand, dann habe ich zugestochen", erklärte er. Zunehmende Eheprobleme hätten bei ihm zu übermäßigem Alkoholkonsum geführt, so der Brauereimitarbeiter. Vor allem am Wochenende habe er sehr viel getrunken und auch ab und zu Cannabis konsumiert. Seit der Tat trinke er aber nichts mehr und sei in psychologischer Behandlung. "Er schämt sich vor sich selbst", so Verteidiger Manfred Zipper.
Vor dem Schwurgericht sagte ein Beamter der Spurensicherung aus. Eine DNA-Analyse hatte Blut vom Opfer an der Klinge und Hautpartikel vom Angeklagten am Messergriff nachgewiesen. Der 50-Jährige, über 1,90 Meter groß und 96 Kilo schwer, hatte bei der Tat 1,9 Promille Alkohol im Blut. Der Geschädigte erzählte unter Tränen, wie er von dem 50-Jährigen attackiert wurde. Den ersten Stich habe er in Richtung des Halses geführt und ihn dann in den Bauch gestochen. Der Mann war ein Jahr lang krankgeschrieben und ist in therapeutischer Behandlung. Er gehe nicht mehr raus, meide Menschenansammlungen und habe Angst vor Leuten mit großer Statur.
Der Angeklagte hatte zwei Wochen nach der Tat versucht, sich über Facebook bei dem Geschädigten zu entschuldigen. Sein Arbeitgeber hatte ihm dazu geraten. Verteidiger Manfred Zipper überreichte dem Gericht einen Brief, der an das Opfer geschickt worden war. Zipper bot im Namen seines Mandanten einen Ausgleich an, den er mit dem Nebenkläger-Vertreter abgemacht hatte. Der Anwalt überreichte 10.000 Euro in bar als Anzahlung für ein zu erwartendes Schmerzensgeld von 20.000 Euro. Das Opfer nahm die persönliche Entschuldigung des 50-Jährigen nicht an.
Auch die 42-jährige Ex-Frau berichtete von der Bluttat. Sie habe ihren Freund vorgewarnt, dass es gefährlich werden könnte, wenn sie auf ihren Ex-Mann treffen sollten. Dann sei der plötzlich vor ihnen gestanden und mit dem Messer auf ihn losgegangen. Nach der Trennung habe er ihr oft gedroht. Wenn er sie mit einem anderen Mann sehen sollte, müsse sie gut vorbereitet sein. "Ich wusste, dass der Tag kommt", so die 42-Jährige.