Es gibt sogar schon Wartelisten
In manchen Städten und Gemeinden wird es eng mit den Kindergartenplätzen – Klage gegen den Kreis

Seit 2013 gibt es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Foto: Warmuth
Von Stefan Zeeh
Rhein-Neckar. Seit dem Jahr 2013 gibt es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Das Platzangebot in den Kinderkrippen der Kreis-Kommunen scheint auszureichen, um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Dies wurde in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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