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Kandel-Prozess

Urteil gegen Mias Mörder ist gesprochen - Kehrt jetzt endlich Ruhe ein?

Gericht schickt jungen Flüchtling für achteinhalb Jahre ins Gefängnis - Sein Verteidiger rechnet damit, dass er abgeschoben wird

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04.09.2018, 06:00 Uhr

Gefragter Mann: Maximilian Endler, der Anwalt von Abdul D., stellt sich nach dem nichtöffentlichen Prozess den Fragen der vielen Journalisten. Foto: Arnold

Von Wolfgang Jung und Julian Weber

Landau/Kandel. Die Forderungen nach einer härteren Strafe für den Mord an der 15-jährigen Mia kann der Angeklagte Abdul D. im Landauer Landgericht nicht hören. Im ersten Stock verdecken Rollos die Fenster, kein Blick und kein Ton sollen in den Saal dringen. Unten auf der Straße lassen einige Passanten ihrem Unmut freien Lauf. "So einer hat eine härtere Strafe verdient", sagt etwa der 53 Jahre alte Martin Müller, der mit einem Plakat vor dem Gebäude steht. "8,5 Jahre für ein Mord sind eine Schande!", steht dort handgeschrieben.

Achteinhalb Jahre Gefängnis wegen eines Mordes mit einem Brotmesser - begangen in einem Drogeriemarkt im südpfälzischen Kandel, kurz nach Weihnachten. Das mit Spannung erwartete Landauer Urteil kommt am Montag per E-Mail, denn der Richterspruch fällt hinter verschlossenen Türen. Abdul D. war zum Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig, daher wird der Prozess gegen Mias vermutlich aus Afghanistan stammenden Ex-Freund nach Jugendstrafrecht geführt.

Hintergrund

Chronologie 

Der Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel war zugleich Teil des Streits über die deutsche Flüchtlingspolitik.

Der Prozess:

27. Dezember 2017: Mia wird in einem Drogeriemarkt erstochen. Abdul D., ihr wohl aus Afghanistan stammender Ex-Freund, ist tatverdächtig. Es gibt Zweifel, dass der abgelehnte Asylbewerber erst 15 Jahre

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Chronologie 

Der Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel war zugleich Teil des Streits über die deutsche Flüchtlingspolitik.

Der Prozess:

27. Dezember 2017: Mia wird in einem Drogeriemarkt erstochen. Abdul D., ihr wohl aus Afghanistan stammender Ex-Freund, ist tatverdächtig. Es gibt Zweifel, dass der abgelehnte Asylbewerber erst 15 Jahre alt ist.

20. Februar: Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht bei Abdul D. von einem Alter zwischen siebzehneinhalb und 20 Jahren aus.

18. Juni: Der Prozess beginnt in Landau. Weil eine Volljährigkeit des Angeklagten zur Tatzeit nicht zweifelsfrei sicher ist, wird hinter verschlossenen Türen verhandelt.

20. Juli: Der Anwalt des Angeklagten, Maximilian Endler, gibt bekannt, dass er Morddrohungen per Telefon erhalten habe. Grund sei offenbar gewesen, dass er einen Flüchtling unter Mordverdacht verteidige. Der ermittelte Anrufer habe sich inzwischen entschuldigt.

17. August: Zwei Beamte werden im Gerichtssaal verletzt. Die Justiz nimmt wegen des Verdachts auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung Ermittlungen gegen Abdul D. auf.

3. September: Abdul D. wird zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Strafverteidiger Endler sagt, sein Mandant verzichte auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft will hingegen erst in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegt.

Die Politik:

30. Dezember 2017: Da es bereits kurz nach der Tat erste Zweifel am Alter des Verdächtigen gibt, fordern Politiker verschiedener Parteien eine konsequentere Altersprüfung junger Flüchtlinge - auch durch medizinische Test wie das Röntgen von Handknochen. Kritik kommt unter anderem von Strahlenschützern.

12. März: Union und SPD planen im Koalitionsvertrag eine einheitliche Altersfeststellung. Falls Zweifel an den Angaben eines Asylsuchenden bestehen, soll diese in den Händen des zuständigen Jugendamts unter Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den seinerzeit geplanten Flüchtlingszentren (Anker-Zentren) liegen. Medizinische Tests sind nicht ausdrücklich vorgesehen, werden aber nicht ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit:

11. Januar: Bei einem Trauergottesdienst nehmen mehrere hundert Menschen in Kandel Abschied von Mia. Der Pfarrer warnt unter anderem vor Vorverurteilungen von Migranten.

3. März: In dem 9000-Einwohner-Ort folgen 1500 Demonstranten der rechtspopulistischen Initiative "Kandel ist überall", die sich gegen Migranten wendet. Etwa 3000 Menschen treten unter dem Motto "Wir sind Kandel" gegen Hass und Hetze ein.

25. Mai: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier trifft den anonym angefeindeten Bürgermeister von Kandel, Volker Poß (SPD). Dieser hatte vor pauschalen Urteilen gegenüber Asylbewerbern gewarnt - und daraufhin Morddrohungen erhalten.

1. September: Kurz vor dem Urteil protestieren erneut Hunderte gegen die Migrationspolitik. Dagegen stellen sich Menschen unter dem Motto "Wer schweigt, stimmt zu - dem Rechtsruck entgegentreten". lrs


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Und das heißt: ohne Publikum. Sein Mandant habe gefasst reagiert und akzeptiere das Urteil, sagt Anwalt Maximilian Endler. Der Mannheimer Strafverteidiger rechnet damit, dass Abdul D. nach Verbüßen einer Teilstrafe nach Afghanistan abgeschoben wird. Draußen vor dem Gericht patrouillieren an diesem trüben Septembertag Sicherheitskräfte, im Gebäude wachen Ordner.

Lange vor dem Urteil sind Polizisten und Journalisten in Landau eingetroffen. Die Unruhe ist fast mit Händen zu greifen. An der Seite des imposanten Landgerichts, das baulich dem Justizpalast in München nachempfunden ist, stehen Absperrgitter. Hinter dem Gebäude parken Mannschaftswagen der Polizei. "Die müssen ja wirklich Angst vor uns haben", sagt ein älterer Radler, als er kopfschüttelnd vorbeifährt.

Wiederholt war Kritik laut geworden, der hinter verschlossenen Türen geführte Prozess widerspreche dem öffentlichen Interesse an dem Fall. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies zurück. "Es ist zu kurz gedacht, wenn man das Bedürfnis der Öffentlichkeit befriedigt, aber den Folgen für die Weiterentwicklung des Angeklagten - und damit auch für die Gesellschaft, in die es den Menschen wieder einzugliedern gilt - nicht ausreichend Rechnung trägt", sagt Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Jungen Angeklagten sollte die bei öffentlicher Verhandlung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben.

Seit dem Verbrechen kommt es in Kandel immer wieder zu Demos. Die Polizei muss die Gruppen voneinander trennen. Foto: Arnold

Mit dem Urteil von Landau wird ein Verbrechen juristisch aufgearbeitet, das bundesweit für Entsetzen gesorgt hat und in den Sog des Streits über die deutsche Flüchtlingspolitik geriet. Am Mittag des 27. Dezember 2017 traf Abdul D. in einem Drogeriemarkt in Kandel auf seine Ex-Freundin Mia. Sieben Mal, so ermittelte es die Staatsanwaltschaft, stach er zu - aus Eifersucht und Rache, wie die Anklagebehörde glaubt. Das Gericht verurteilt den Beschuldigten nach Jugendstrafrecht: wegen Mordes an Mia und zudem wegen Körperverletzung, weil Abdul D. einen Freund Mias geschlagen hatte.

Für Trauer und Entsetzen sorgte in Kandel der Mord an der 15-jährigen Schülerin, die in einem Drogeriemarkt von ihrem Ex-Freund erstochen worden war. Foto: Arnold

Abdul D. war 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Als Mia sich von ihm trennte, soll er sie bedroht haben. Die Eltern erstatteten Anzeige. Seit dem Verbrechen sind acht Monate vergangen - eine Zeit, die von zahlreichen Kundgebungen in Kandel überschattet wurde. Rechte Gruppierungen nutzten die Tat zur Agitation in dem Ort - gegen den Willen vieler Bürger. "Kandel hasst Nazis" steht in der Stadt rund 20 Kilometer südlich von Landau an einer Wand.

"Die Außendarstellung ist verheerend. Das hat Kandel nicht verdient", sagt ein Mann, der am Bahnhof der etwa 9000 Einwohner zählenden Stadt steht. "Ein solches Verbrechen ist sehr grausam. Es geschieht leider auch anderenorts." Viele Bewohner hoffen nun, dass Ruhe einkehrt. Allerdings droht Abdul D. eine weitere Strafe. Bei einem nicht näher bekannten Vorfall im Gericht soll er im August zwei Beamte an der Hand verletzt haben. Und in Kandel ist für Oktober schon die nächste Demonstration angekündigt.

Wohl nicht die letzte. "Die rechte Szene plant, nach wie vor kommen zu wollen, und will auch Termine für das nächste Jahr in Anspruch nehmen", sagt Volker Poß (SPD), der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. "Letztendlich ist es so, dass man am Ende des Tages hier sitzt und Entscheidungen treffen muss und auch den ganzen Hass, die ganze Häme und die ganzen Diffamierungen für sich ganz persönlich erdulden muss."

Trotzdem werten viele das Urteil als Chance. Zum einen für Abdul D., der noch jung ist und nicht lebenslang in Haft muss. Zum anderen für die Bürger von Kandel, die das Trauma der Bluttat jetzt vielleicht verarbeiten können. Vor allem aber für die Eltern von Mia, deren Schmerz grenzenlos sein muss. Sie sind in der Trauer um ihr Kind nun hoffentlich ungestört. Der Prozess war eine juristische Aufarbeitung - die Tat emotional zu verkraften, wird aber noch Zeit brauchen.

Ob von dem Urteil Signalwirkung ausgehe, vermag Anwalt Endler nicht zu sagen. Nur so viel: "Das Ganze bleibt tragisch." 

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