Das Landgericht Frankenthal. Foto: dpa-Archiv
Von Alexander Albrecht
Frankenthal. Schon seit Mitte November 2016 muss sich David L. vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Er hat bereits gestanden, seine erst zwei Monate alte Tochter Senna im Drogenrausch vom Balkon eines Mehrfamilienhauses in der pfälzischen Kleinstadt fallen gelassen zu haben. Die Kleine erlag ihren schweren Verletzungen. Die Anklage lautet auf Mord.
Der erste Prozess war kurz vor den Plädoyers geplatzt, weil die Vorsitzende Richterin schwer erkrankte. Jetzt neigt sich auch die Neuauflage allmählich dem Ende zu. Alexander Schräder, der Vorsitzende der Ersten Strafkammer, hat die Beweisaufnahme von Amts wegen abgeschlossen und die Beteiligten angemahnt, bis zum nächsten Verhandlungstag am 22. Januar mögliche weitere Anträge vorzubereiten. In diesem Fall könnte sich der Prozess noch bis April ziehen. Ansonsten stünden die Plädoyers an.
In einem sogenannten rechtlichen Hinweis teilte Schräder kürzlich mit, dass David L. auch wegen Totschlags verurteilt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft ging bislang von Mord aus - gestützt auf einen Zeugen, der eine "ausholende Bewegung" bei dem Angeklagten beobachtet haben will. Zudem hat Sennas Mutter ihren früheren Partner als egozentrisch, tyrannisch und gewalttätig beschrieben.
David L.s Anwalt Alexander Klein versuchte dagegen immer wieder, die junge Frau als von Belastungseifer getriebene Lügnerin darzustellen. Sein Mandant habe das Baby lediglich versehentlich vom Balkon fallen lassen. David L. hatte in seiner Einlassung von Todesangst gesprochen.
Mord wird im Vergleich zum Totschlag durch ein größeres Unrecht charakterisiert, kann in besonders schweren Fällen aber ebenfalls mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Der psychiatrische Sachverständige Peter Haag wollte sich weder der Argumentation des Angeklagten und seines Verteidigers noch jener der Staatsanwaltschaft anschließen. Er hält beide Szenarien für möglich.
Für eine Verurteilung wegen Totschlags spricht, dass David L. zum Zeitpunkt der Tat unter hohem Kokaineinfluss stand. Dies beweise eine Blutprobe, führte Haag weiter aus. Anwalt Klein kämpft derweil mit einer Verfassungsbeschwerde dafür, dass der Angeklagte nach mehr als zweieinhalb Jahren vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Der Kammer dürfte daran gelegen sein, dass vor der Entscheidung aus Karlsruhe das Urteil verkündet wird.