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VGH lehnt drei Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab (Update)

Es bestehe eine ausreichende Rechtsgrundlage, es sei kein unverhältnismäßiger Grundrechte-Eingriff und auch die Menschenwürde sei nicht verletzt, erklärte das Gericht in seiner Entscheidung.

16.12.2020 UPDATE: 18.12.2020 15:40 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: Reinhard Lask

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr abgelehnt. Drei Bürger, darunter zwei Anwälte, hatten sich gegen diesen Teil der Coronaverordnung der Landesregierung gestellt. Ein Anwalt argumentierte nach Auskunft des Gerichts mit der Aufhebung der freiheitlichen Grundordnung, der andere, dass die Vorschrift einen

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