Der Jungbusch ist Partymeile und Anziehungspunkt für junge Leute – allerdings oft zum Leidwesen der Anwohner. Foto: Gerold
Von Alexander Albrecht
Mannheim. Kaum hatte die Stadt am Freitag das Alkoholverkaufsverbot auf der "Partymeile" im Jungbusch in Kraft gesetzt, ist es von der Polizei gemeinsam mit Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) und des Quartiersmanagements im Stadtteil kontrolliert worden. Die erste Bilanz: positiv. Die Verkäufer hätten sich aufgeklärt wie kooperativ gezeigt und Kunden bereits vor Betreten der Läden auf die Allgemeinverfügung hingewiesen, teilte die Polizei mit.
Der sich in den vergangenen Wochen zum Partytreffpunkt Nummer eins entwickelte Quartiersplatz in der Hafenstraße sei in der Nacht zum Samstag spärlicher von Nachtschwärmern aufgesucht worden als üblich, hieß es weiter. Die Beamten registrierten lediglich einen handfesten Streit unter jungen Leuten, bei dem ein 20-Jähriger Verletzungen davontrug.
Verfügung gilt vorerst nur bis 4. Oktober
Das von der Stadt erlassene, zeitlich befristete Verbot sieht vor, dass vorläufig bis 4. Oktober an Freitagen und Samstagen kein Alkohol mehr für den Konsum auf der Straße verkauft werden darf. Nicht betroffen von der Verfügung sind Kneipen und ihre Außenbewirtschaftung. "Neben dem wochenlangen Einsatz sogenannter Nachtschicht-Mitarbeiter sowie starker Präsenz von Polizei und KOD hat die Stadt mit Plakaten und in zahlreichen Gesprächen versucht, die Situation zu befrieden", betonte Sicherheitsdezernent und Erster Bürgermeister Christian Specht laut einer Pressemitteilung.
Allerdings sei es trotz dieser Maßnahmen nicht gelungen, Lärm und Störungen der Partygänger auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. "Der Erlass des Alkoholverkaufsverbotes ist daher notwendig, auch um auch dem Risiko von Corona-Infektionen entgegenzuwirken", so Specht. Nach der pandemiebedingten Schließung von Clubs und Diskos war der Jungbusch zum angesagten Ausgehviertel für junge Leute aus sämtlichen Teilen der Metropolregion Rhein-Neckar geworden.
Auf der Promenade und den Freiflächen am Verbindungskanal sowie am Quartiersplatz tummelten sich bisweilen mehrere Hundert Menschen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die vielen Läden, die auch in der Nachtzeit noch Alkohol verkauften. In der Folge beschwerten sich zahlreiche Anwohner wegen Ruhestörungen. Bei Messungen wies die Stadt zwischen 23 und 3 Uhr nach, dass die zulässigen Lärmwerte deutlich überschritten wurden.
Zugleich stellten Polizei und die Kommune fest, dass mit steigendem Alkoholpegel die vorgeschriebenen Abstandsregelungen häufig missachtet wurden. Das Zusammenkommen größerer Menschenmengen erhöhe nicht nur das Ansteckungsrisiko, sondern mache es auch schwerer, Infektionsketten rückzuverfolgen. Die zunehmende Enthemmung durch Alkohol habe zudem zu einem aggressiven Verhalten gegenüber Polizisten und städtischen Mitarbeitern geführt. Verkäufer, die gegen das Verbot verstoßen, müssen nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen.
"Die Maßnahme ist ein notwendiger Schritt und eine zwingende Folge der Ereignisse der vergangenen Monate", sagte SPD-Bezirksbeirat Karim Baghlani. Schon seit längerer Zeit höre er bei sämtlichen Touren durch den Stadtteil die Klagen mehrerer Anwohner über "exzessive Partys" bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen am Verbindungskanal. Da die Feten bis in die frühen Morgenstunden dauerten und die Straßenreiniger bereits gegen 6 Uhr ihre Arbeit aufnehmen, seien die Nächte für die Jungbuschler oft "sehr kurz" gewesen.
Die Mannheimer FDP nannte das Verbot dagegen in einer Mitteilung "überhaupt nicht durchdacht". Der Kreisvorsitzende der Liberalen und Bundestagskandidat Konrad Stockmeier forderte, mehr in die Präventionsarbeit zu investieren. "Wenn es der Stadt wirklich ernst wäre, die Hygiene- und Abstandsregeln oder die Nachtruhe durchzusetzen, müsste sie völlig andere Maßnahmen ergreifen. Denn selbst wenn der ,Alkoholverkauf über die Straße’ ausbleibt, wird der Jungbusch eine belebte und beliebte Partykulisse bleiben", sagte Stockmeier. Nach dem Einsatz privater Sicherheitskräfte am Wasserturm sei die nun ergangene Verfügung "der zweite schlechte und zugleich völlig ungeeignete PR-Gag der Stadtverwaltung innerhalb kürzester Zeit."