Dieses Mehrfamilienhaus in der Käfertaler Straße im Stadtteil Neckarstadt-Ost hat Nikolas Löbel im vergangenen Jahr gekauft und aufwendig sanieren lassen. Foto: Dorn
Von Alexander Albrecht
Die GBG hat aus der weiterhin dubios erscheinenden und noch nicht ganz aufgeklärten Vermietung von zwei ihrer Gästewohnungen an Mieter des CDU-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel weitere Konsequenzen gezogen. Wie die städtische Tochtergesellschaft am Donnerstag mitteilte, hat sie den Bestand ihrer Gästewohnungen wegen anstehender Sanierungen von zwölf auf acht reduziert. Zudem habe man sich dazu entschlossen, die Wohnungen künftig wieder nur GBG-Mietern zeitlich begrenzt anzubieten.
Eben zu diesem Zweck seien die Gästewohnungen auch einst geschaffen worden: "Um unseren Mietern die Möglichkeit zu geben, Gäste außerhalb der eigenen Wohnung, aber dennoch nahegelegen, unterzubringen", heißt es in der Stellungnahme. Bisher konnten auch externe Privatpersonen die Gästewohnungen nutzen. Löbel hatte sich nach eigener Darstellung bei der GBG nach diesen Wohnungen erkundigt, um zwei Mieter während der Sanierung seines Mehrfamilienhauses in der Neckarstadt-Ost unterzubringen. Ein Mitarbeiter soll ihm daraufhin die Drehscheibenwohnungen angeboten haben. Diese waren und sind jedoch ausschließlich für GBG-Mieter reserviert.
Nach einer Untersuchung des Unternehmens haben Mitarbeiter gegen die Compliance-Vorschriften verstoßen. Dagegen habe es bei der Vermietung keine politische Einflussnahme gegeben. Der in die Kritik geratene Löbel sah sich daraufhin in seiner Ansicht bestätigt, nichts falsch gemacht zu haben. Die GBG widmete sich in ihrem Bericht jedoch nur ihrem eigenen Personal. Somit liegen die genauen Hintergründe weiterhin im Dunkeln.
Löbel hatte einem der Mieter, den er auf eigene Kosten in einer Drehscheibenwohnung untergebracht hatte, kurz nach dessen Umzug gekündigt. Weil dieser ihn und seine Familie beleidigt habe, wie er sagte. Der Mann erwirkte allerdings vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Dagegen wehren sich Löbel und sein Anwalt Claudius Kranz, der auch GBG-Aufsichtsratsmitglied und CDU-Gemeinderatsfraktionschef ist.
Kranz hatte während des Prozesses der Anwältin des Klägers in Aussicht gestellt, dass der Mann dauerhaft in einer GBG-Wohnung bleiben könnte. Das hat das Unternehmen nicht bestätigt. In seine alte Wohnung kann er nicht zurück, da dort inzwischen eine WG eingezogen ist.